Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

229. 
. Leibesfrucht, Abtreibung. 
. 177. 178. Nötigung zur Unzucht. 
. Raub, schwerer, mit nachgefolgter Körperverletzung oder Tod. 
323. Schiffsstrandung mit der Folge des Todes einer Person. 
215. Todschlag behufs Beseitigung von Hindernissen. 
176. 
221. 
. 155. Beeidigung, wissentliche, eines qualifiziert falschen Zeug- 
239. 
217. 
226. 
312. 
220. 
244. 
147. 
261. 
XXXII. Abschnitt: Das Strafrecht. 541 
Zuchthaus von 10—15 Jahre: 
Gesundheitsschädigung mit nachgefolgtem Tod. 
177. 178. Unzucht, Nötigung hiezu. 
2. Zuchthaus von 5—15 Jahre: 
.Eisenbahnanlagen, vorsätzliche Beschädigung mit nachgefolgter 
schwerer Körperverletzung. 
Landesverrat durch Anreizung einer fremden Regierung zum 
Krieg gegen das Reich. 
. 252. Raub, schwerer. 
Schiffsfeuerzeichen, vorsätzliche Zerstörung mit nachgefolgter 
Strandung. 
. 323. Strandung, vorsätzlich herbeigeführte mit Lebensgefahr 
für andere. 
uSchwere Körperverletzung als Folge von Vergiftung. 
Tätlichkeiten gegen ein Mitglied der landesherrlichen oder einer 
bundesfürstlichen Familie im eigenen Lande. 
Todschlag. 
uUnbrauchbarmachung, Wegschaffung oder Zerstörung von Schiff- 
fahrtszeichen mit nachgefolgter Strandung. 
u Vergistung mit nachfolgender schwerer Körperverletzung. 
. Wasserbauten oder Wasserleitung, vorsätzliche Störung mit 
nachgefolgtem Tode. 
3. Zuchthaus von 3—15 Jahre: 
Aussetzung mit nachgefolgtem Tode. 
nisses oder Gutachtens. 
Freiheitsberaubung, widerrechtliche, mit nachgefolgtem Tode. 
Kindsmord. 
228. Koörperverletzung mit nachgefolgtem Tode. 
Ueberschwemmung, vorsätzliche Herbeiführung mit Lebensgefahr 
für andere. 
4. Zuchthaus von 2—15 Jahre: 
Abtreibung der Leibesfrucht, vorsätzliche, oder Tötung ohne 
Wissen und Willen der Schwangeren. 
Diebstahl, schwerer, im wiederholten Rückfall. 
Geld, Verbreitung von falschem. 
Hehlerei, schwere, im wiederholten Rückfall.
	        
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