XXXII. Abschnitt: Das Strafrecht. 551
88 18. Von 1 Monat bis zu 1 Jahr:
128. Geheime Verbindung, Teilnahme als Stifter oder Vorsteher.
19. Von 14 Tagen bis zu 1 Jahr:
117. Widerstand gegen Forst- und Jagdbeamte.
20. Von 1 Woche ab bis zu 1 Jahr:
123. Hausfriedensbruch, qualifizierter, gemeinschaftlicher.
21. Von 1 Tag bis zu 1 Jahr:
328. Absperrungsmaßregel, wissentliche Verletzung.
142. Anzeige, Unterlassung von beabsichtigter Desertion.
182. Beischlaf, Verführung eines unbescholtenen noch nicht 16 Jahre
alten Mädchens.
127. Beteiligung an einem bewaffneten, unbefugt gebildeten Haufen.
309. Brandstistung, fahrlässige.
316. Eisenbahnanlagen, fahrlässige Beschädigung mit Gefährdung
des Transports.
326. Fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung von Wasserleitungen,
Feuerzeichen.
326. Fahrlässige Brunnenvergistung.
127. Haufen, Beteiligung an bewaffneten, unbefugt gebildeten.
163. Meineid, fahrlässiger.
137. Obrigkeitlich gepfändete Sachen, vorsätzliche Zerstörung solcher.
126. Oeffentlicher Frieden, Störung desselben durch Androhung
eines gemeingefährlichen Verbrechens.
326. Schiffahrtszeichen, fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung.
298. Schiffsmann, Entweichung mit der Heuer.
326. Schiffsstrandung, fahrlässige Herbeiführung.
314. Ueberschwemmung, fahrlässige Herbeiführung mit gemeiner
Gefahr für Eigentum oder Leben.
290. Unbesfugter Gebrauch von Pfändern seitens der Pfandleiher.
177. Unzucht, Nötigung durch Gewalt oder Drohung bei mildernden
Unständen.
129. Verbindung, Beteiligung an einer solchen zur Verhinderung
obrigkeitlicher Maßregeln.
182. Verführung zum Beischlaf.
326. Vergiftung eines Brunnens, fahrlässige.
153. Versicherung an Eidesstatt, Verleitung zu wissentlich falscher.
326. Wasserleitungen, fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung.
117. Widerstand gegen Forstbeamte.
277. Zeugnisausstellung unter der unbefugten Bezeichnung als
Arzt.
279. Zeugnisse, Gebrauch falscher ärztlicher oder als ärztlich er-
dichteter behufs Täuschung.