552
88
136.
189.
172.
128.
179.
160.
138.
Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
22. Von 1 Tag bis zu 6 Monaten:
Amtliche Siegel, unbefugtes Erbrechen.
Beschimpfung des Andenkens Verstorbener.
Ehebruch.
Geheime Verbindung, Teilnahme.
Verleitung zur Notzucht bei mildernden Umständen.
„ „ Versicherung an Eidesstatt.
23. Von 1 Tag bis zu 2 Menaten:
Unwahre Entschuldigung, Vorschützen durch einen Schöffen
oder Geschworenen.
II. Gefängnis und Geldstrafe.
1. Gefängnis von 6 Monaten und Geldstrafe von 3 Mark
265.
bis zu 3000 Mark:
Brandstiftung bei mildernden Umständen.
2. Gefängnis von 1 Tag bis zu 5 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark
263.
274.
150.
273.
266.
268. 2
574.
bis zu 3000 Mark:
264. Betrug.
Grenzsteine oder Grenzzeichen, Wegnahme 2c.
Münzen, gewohnheitsmäßige Verausgabung, verringerter.
Täuschung mittelst Gebrauchs einer falschen Beurkundung.
Untreue in gewinnsichtiger Absicht.
272. Urkundenfälschung bei mildernden Umständen.
Urkunden, Vernichtung.
3. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 300 Mark
284.
bis zu 6000 Mark:
Glücksspiel, gewerbsmäßiges.
4. Gesängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark
140.
bis zu 3000 Markt:
Z. 3. Auswanderung Wehrpflichtiger.
5. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark
110.
bis zu 600 Mark:
111. Aufforderung zum Ungehorsam oder zur Begehung einer
strafbaren Handlung.
6. Gefängnis von 1 Tag bis zu 1 Jahr und Geldstrafe von 3 Mark
290.
bis zu 900 Mark:
Verpfändete Sachen, unbefugter Gebrauch seitens öffentlicher
Pfandleiher.