556 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
21. Gefängnis von 1 Tag bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe von 3 Mark
88 bis zu 1500 Mark:
116. Auflauf.
300. Privatgeheimniß, unbefugtes Offenbaren.
22. Gefängnis von 1 Tag bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe von 3 Mark
bis zu 300 Mark:
299. Briefgeheimnis-Verletzung.
337 nun § 67 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 S. 23: Ehe-
schließung durch Geistliche ohne vorherigen Nachweis der
Ziviltrauung.
320. Eisenbahndienst, Einschleichung.
320. Nichtemsernung aus demselben.
121. Gefangene, fahrlässige Beförderung der Entweichung.
148. 149. Geld, wissentliche Verausgabung von falschem, aber als
echt empfangenem.
123. Hausfriedensbruch.
292. Jagen, unberechtigtes.
VI. Gefängnis oder Haft oder Geldstrafe.
1Z Gefänguis oder Haft von 1 Tag bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
von 3 Mark bis zu 600 Mark:
186. Verleumdung.
2. Gefängnis oder Haft von 1 Tag bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe
von 3 Mark bis zu 3000 Mark:
140. Z. 2. Auswanderung, unerlaubte, von Personen des Offiziers-
standes. .
VII. Geldstrafen.
1. Von 3 Mark bis zu 1500 Mark:
285. Glücksspiele, Gestattung an öffentlichen Versammlungsorten.
145. Schiffszusammenstoß, Uebertretung der Vorschriften zur Ver-
hütung eines solchen.
2. Von 3 Mark bis zu 900 Mark:
289. Beschimpfung des Andenkens Verstorbener bei mildernden
Umständen.
310. Körperverletzung durch einen Beamten im Dienst bei mildern-
den Umständen.
246. Unterschlagung bei mildernden Umständen.
3. Von 3 Mark bis zu 600 Mark:
333. Bestechung von Militärpersonen.
276. Stempelpapier, wissentlicher Gebrauch von bereits verwendet
gewesenem.