Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

XXXV. Abschnitt: Das Zoll- und Handelswesen. 597 
B. die unmittelbare Durchfuhr und zwar in § 53 von ausgangs- 
zollpflichtigen Waren, § 54 auf kurzen Straßenstrecken; 
C. den Warenausgang und zwar in § 55 die Behandlung der aus- 
D. 
E. 
gangszollpflichtigen Waren, § 56 die Behandlung der Waren, 
deren Ausfuhr nachgewiesen werden muß; 
§ 57 die Warenein= und Durchfuhr auf Flüssen, auf welche 
besondere Staatsverträge Anwendung finden; 
§ 58 den Begleitscheinregulativ; 
in Abschnitt 7’ die Bestimmungen über die Wareneinfuhr, 
Ausfuhr und Durchfuhr auf den Eisenbahnen und 
zwar in 
A. 
C. 
D. 
E. 
die allgemeinen Verpflichtungen der Eisenbahnver- 
waltungen, § 59 bezüglich der für die Abfertigung und die 
einstweilige Niederlegung der nicht sofort zur Abfertigung ge- 
langenden Gegenstände erforderlichen RNäume, § 60 gegenüber 
den Zollbeamten; 
. den Wareneingang und zwar in § 61—62 die zollamtliche 
Behandlung der Güter, die in Eisenbahnwagen die Grenze 
überschreiten, § 63 die generelle Deklaration, Ladungsverzeichnis, 
§ 64 die Absertigung der weitergehenden Wagen, § 65 die 
Umladungen und Ausladungen, § 66—68 die Abfertigung 
am Bestimmungsorte, spezielle Deklaration, Revision und weitere 
Abfertigung, § 69 die zollamtliche Behandlung der Güter, 
welche im gewöhnlichen Landfracht= oder Schiffsverkehr einem 
Grenzzollamte behufs Weiterbeförderung mittelst der Eisenbahn 
zugeführt werden; 
§ 70 den Warendurchgang; 
§ 71—72 den Warenausgang; 
§ 73 den Regulativ über die Behandlung des Eisenbahn- 
traneports; 
in Abschnitt 8 die Bestimmungen über Wareneinfuhr und 
Ausfuhr seewärts: 
A. 
den Wareneingang und zwar in § 74 die Anmeldung bei dem 
Ansageposten, § 75—76 das Verfahren beim Grenzezollamte, 
generelle Deklaration (Manifest), § 77 die Deklaration der 
Eingänge zum Schiffsraum und der geheimen Verhältnisse, 
§ 78 die Schiffsprovisionsliste, 5 79 das Verbot des Verkehrs 
mit dem Lande oder mit anderen Schiffen, § 80 die vorläufige 
Revision des Schiffes, § 81 die spezielle Deklaration, Revision 
und weitere Abfertigung, § 82 die beschädigten Strandgüter, 
§ 83 das Ansageverfahren, § 84 die Umladung in Leichter- 
schiffe, § 85 die Verpflichtungen des Schiffsführers auf der 
Fahrt zum Bestimmungsorte, § 86—87 die Abfertigung am 
Bestimmungsorte;
	        
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