620 Drittek Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
die preußische Armee den Kommandeuren der übrigen Kontingente durch
den Ausschuß für das Landheer und die Festungen zur Nachachtung
in geeigneter Weise mitzuteilen. (Reichs-Verfassung Art. 63 Abs. 5.)
Die 4 Kriegsministerien:
1. Für Preußen in Berlin:
I. Das Zentraldepartement (Ministerialabteilung und Intendantur-
abteilung).
II. Das allgemeine Kriegsdepartement (Armee-, Infanterie-, Ka-
vallerie-, Feldartillerie-, Fußartillerie-, Ingenieur= und Pionier-=
und Ostasiatische Abteilung; Abteilung der persönlichen Angelegen-
heiten mit der Geheimen Kriegskanzlei).
Von diesem Departement ressortieren:
die Inspektion der Infanterie-Schulen;
„ Gewehr-Prüfungskommission;
„ Kavallerie-Kommission;
„ Artillerie-Prüfungskommission;
„ Feldartillerie-Schießschule und die Fußartillerie-
Schießschule;
das Ingenieur-Komitee;
die Inspektion der Verkehrstruppen;
„ Zeughausverwaltung;
der Armee-Musik-Inspizient;
die Kriegsakademie;
„ Vereinigte Artillerie-= und Ingenieurschule;
„ Generalinspektion des Militär-Erziehungs= und
Bildungswesens;
„ Feldzeugmeisterei;
das Militär-Reitinstitut;
die Inspektion des Militär-Veterinärwesens.
III. Das Armee-Verwaltungsdepartement (Kassen--, Verpflegungs.,
Bekleidungs-, Unterkunfts-, Uebungsplatz= und Bau--Abteilung).
Hievon ressortieren:
die Prüfungskommission für höhere Intendanturbeamte und
„ General-Militärkasse, sowie
„ Zahlungsstelle des XIV. Armeekorps.
IV. Das Versorgungs= und Justiz-Departement (Pensions-, Ver-
sorgungs= und Justiz-Abteilung).
Ressorts:
Inspektion für die militärischen Strafanstalten;
Direktorium des Potsdamer großen Militärwaisenhauses;
die Feldprobsteien,
und die Invaliden-Institute und die Lebensversicherungs-
Anstalt für Armee und Marine.