Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

726 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
Der Nachweis der Berechtigung, bezw. die Beibringung der für 
die Erteilung des Berechtigungsscheins notwendigen Unterlagen hat bei 
Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des 1. Militärpflicht- 
jahres bei der Prüfungskommission zu erfolgen. Bei Nichtinnehaltung 
dieses Zeitpunkts darf der Berechtigungsschein ausnahmsweise mit 
Genehmigung der Ersatzbehörde 3. Instanz erteilt werden. 
Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungskommission für 
Einjährig-Freiwillige nachgesucht, in deren Bezirke der Betreffende 
gestellungspflichtig sein würde, sofern er bereits das militärpflichtige 
Alter erreicht hätte. 
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich spätestens bis zum 
1. Februar des Militärpflichtjahrs bei der Prüfungskommission schrift- 
lich zu melden. 
Zwischen dem 1. Februar und dem 1. April des 1. Militär- 
pflichtjahrs eingehende Meldungen dürfen ausnahmsweise von der 
Prüfungskommission berücksichtigt werden. 
Der Meldung sind beizusügen: 
a) ein Geburtszeugnis; 
b) die hienach im amtlichen Wortlaut verlangte Erklärung des 
gesetzlichen Vertreters. 
Amtlicher Wortlaut 
der geforderten Erklärung des gesetzlichen Ver- 
treters zu dem Diensteintritt als Einjährig- 
Freiwilliger: 
ge 
meine Einwilligung zu seinem Diensteintritt als Einjährig-Frei- 
williger und erkläre gleichzeitgaaaaaaann 
a) daß für die Dauer des Einjährigen-Dienstes die Kosten des 
Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Be- 
kleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen wer- 
den sollen; 
b) daß ich mich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der 
Kosten des Unterhalts mit Einschluß der Kosten der Aus- 
rüstung, Bekleidung und Wohnung für die Dauer des 
Einjährigen-Dienstes verpflichte und daß, soweit die Kosten 
von der Militärverwaltung bestritten werden, ich mich 
dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als 
Selbstschuldner verbürge. 
.................. den......W19.... 
000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000
	        
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