XXXVI, Abschnitt: Das Reichskriegswesen. 729
deutung eines gültigen Z eugnisses der wissenschaftlichen Befähigung für
den Einjährig-Freiwilligen-Dienst alsdann beigelegt werden, wenn der
Inhaber des Zeugnisses die 2. Klasse der Lehranstalt nicht ein volles
Jahr hindurch besucht hat. Diesbezügliche Gesuche find an den Zidil-
vorsitzenden derjenigen Ersatzkommission zu richten, in deren Bezirk der
Betreffende gestellungspflichtig ist.
d) Durch Prüfung.
Wer die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig-Freiwilligen-
Dienst durch eine Prüfung nachweisen will, hat sich auf Vorladung
der Prüfungskommission persönlich im Prüfungstermine einzufinden.
Alljährlich finden 2 Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die
andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrs=
prüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens
bis zum 1. August angebracht werden. Z
IV. Die Prüfungsordnung zum Einjährig-Freiwilligen-
Dienst.
(Anlage 2 zu § 91 der Wehr-Ordnung.)
Die zur Prüfung Zugelassenen werden in Sprachen und in
Wissenschaften geprüft.
Die sprachliche Prüfung erstreckt sich neben der deutschen
auf 2 fremde Sprachen, wobei dem Prüfling die Wahl gelassen wird
zwischen dem Lateinischen, Griechischen, Französischen und Englischen.
An Stelle des Englischen darf bei einzelnen durch die Reichskanzlei
bestimmte Prüfungskommissionen das Russische treten.
Die wissenschaftliche Prüfung umfaßt Geographie, Ge-
schichte, Deutsche Literatur, Mathematik und Naturwissenschaften. (6 1.)
Hinsichtlich der einzelnen Prüfungsgegenstände werden nachstehende
Anforderungen gestellt:
a) Sprachen. In der deutschen Sprache muß der Prüf-
ling die erforderliche Uebung und Gewandtheit besitzen, um sich
mündlich und schriftlich, ohne grammatikalische oder logische
Fehler, so auszudrücken, wie man es von einem jungen Manne
seines Alters, der auf Bildung Anspruch macht, verlangen kann.
In den beiden alten Sprachen genigt, insofern in
denselben nach (§ 1) geprüft wird, die Kenntnis der Hauptregeln
aus der Kasus-, Tempus= und Moduslehre; die Fähigkeit, einen
leichteren Abschnitt aus einem Prosaiker (Julius Cäsar, Cicero,
Livius, Aenophon), sowie leichtere Dichterstellen im epischen
Versmaß, mit Aushilfe für einzelne seltener vorkommende
Vokabeln, sonst aber mit Sicherheit und Geläufigkeit zu über-
setzen, auch über die vorkommenden Formen und einschlagenden
grammatikalischen Regeln Auskunft zu geben.