Contents: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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borenen von Kobell, in München, die 
k. Ludwigs-Medaille, Abtheilung für Wissen 
schaft und Kunst 
zu verleihen. 
Staatsdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 28. Dezember v. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Ministe- 
rialrath und Generalsekretär im Staatsmini- 
sterium des K. Hauses und des Aeußern, 
Ur. Otto Freiherrn von VBölderndorff 
und Waradein, den Titel eines Königl. Ge- 
heimen Rathes zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Maoajestät des flönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreiches Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
Hannter'm 5. Januar ds. Is. dem keiserlich 
Deutschen Ministerialrathe Eugen Ritter von 
Dursy in Straßburg für die ihm von Ihren 
Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der 
Großherzogin von Sachsen verliehene goldene 
Ehejubiläumsmedaille, und 
unter'm gleichen Datum dem k. Oofrath 
Carl Stehle für das ihm von Sr. Majestät 
dem König von Rumänien verliehene Nitter- 
kreuz des Ordens des Sternes von Rumänien 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu ertheilen.
	        
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