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Kudwig Il der Strenge. 1285.
1285
oct. 10 |
1286)
Sch. 1
— 28
apr. 18 |
mai ' 9
iun. 24
aug. 10
sept. 10
1287
fcb. 6
märz 00
— %7
— 28.
apr. 5
— 15
— 19
— 30
iul. 317°
sept. 16
I -
Dachawe
Auguste
Lengevelt
Ratispone
Aichach
‘
Monaci
Piburch
Monaci
Herbipoli --
Ratispone
Lengenvelt
Giengen
giebt seine genehmigung zur schenkung aller seiner eigen- und Ichengüter von seiten des Berch-
told Schenk von Snaitpach an das kloster Fürstenfeld, doch mit vorbehalt der feste in Geräut,
welche besagter Berchtold von ihm nur auf lebenszeit inne hat. Mon. Boic. 9,105.
gewährt der probstei und dem convent von AltenlIohenan- für ihre erzeusnisse zollfreiheit zu
Wasserburg. Mon. Boic. 17,24.
Zeuge Rudolfs für Meinhard von Tirol, zugleich mit seinem bruder lleinrich.
beurkundet gemeinschaftlich mit könig Rudolf wie sie wegen erhaltung des landfriedens in Schwa-
ben und Baiern übereingekomnien sind. (Scheidt) Bibl. hist. Gott. 214. Fischer Gesch. des
Despotism. 121. Mon. Germ. 4,146.
schenkt dem kloster Biburg die kirche in Jachenhausen sammt dem patronat. Reg. Boic. 4,300.
schenkt dem kloster Schönau den pfarrsatz zu Wisloch zum ersatz des etwa von ihm- oder seinen
vorfahren dem kloster zugefügten schadens, mit zustimmung seiner gemahlin Mechtild und
‚seiner sohne Ludwig Rudolf und Ludwig. Guden Syll. 283.
und Heinrich versprechen 'nach dem willen (ex arbitrio) des bischofs Heinrich von Regensburg
vierzehn tage nach pfingsten zwischen Freising und Haimlıausen zur beendigung ihrer händel
eine zusammenkunft zu halten. Reg. Boic. 4,308.
beglückwünscht den erzbischof lIeinrich von Mainz, seinen gevatter, wegen seiner erhebung zum
erzbischof und der bei pabst IIonorius gefundenen gunst, indem er sich zugleich zu fernerer
freundschaft empfichlt. Würdtwein ‚Subs. dipl. 5,199. Reg. Boic. 4,313 also noch im or. vor-
handen. — Sollte das mainzer archiv nicht noch sehr viel mehr solcher und wichtigerer schrei-
ben enthalten haben?
verordnct dass für die armen und kranken im Heiligengeistspital zu München dreissig mass frucht
iährlich abgabenfrei zu bier gebraut werden sollen. Bergmann Gesch. von München 24.
giebt dem kloster Biburg das vogtrecht einer hube in Wangenpach das ihm Marquard von Meilen-
hoven resignirte. Reg. Boic. 4,316.
schenkt dem abt und den klosterbrüdern in Fürstenfeld den zehnten seiner einkünfte die von Tölz.
auf seinen Speicher nach Wolfratshausen kommen, und den zehnten aller seiner einkünfte die
auf seinen speicher in Nievenburch kommen. Mon. Boic. 9,106.
Anw esenheit bei dem hier von könig Rudolf gehaltenen offenen hofe und dem vom päbstlichen
legaten Johann bischof von Tusculum zu gleicher zeit veranstalteten nationalconcil.
Zeuge Rudolfs für Hollanıl.
Annahme des grafen Adolf von Nassau (nachherigen römischen königs!) zu scinem burgmann in
‘Caub gegen 200 mark, wofür derselbe zwanzig mark einkünfte als burglehen nachzuweisen
hat, laut Adolfs urk. vom heutigen. Tolner Hlist. Pal. 76.
senehnigt die übergabe des von ihm zu lehen rührenden gerichts zu Weienheim von seiten des
Philipp von Falkenstein an den Deutschorden. Copialbnch der commnende Sachsenhausen zu
Stuttgart bl. 222.
und Heinrich compromittiren auf bischof Heinrich von Regensburg zur entscheidung der zwischen
ihnen obwaltenden streitigkeiten auf nächsten 25. april zu Regensburg. Reg. Boic. 4,336. —
Vergl. Lang Bair. Jahrb. 251.— Noch ungedruckt!
(in castro) verlobt dem herzog Otto von Braunschweig Mechtild seine ältere tochter. Reg. Boic.
4,336 wo auch die verbürgung von zwanzig rittern des herzogs für die mitgift von 6000 mark
silber. — Der gegenbrief des Braunschweigers steht Or. Guelf. 3 praef. 69. Als brautwerber
hatte derselbe unterm 28 feb. 1287 den bischof Chunrad von Verden bevollmächtigt. Reg.
Boic. 4,330.
beurkundet den bürgern von Regensburg das recht für niemand als für ihre mitbürger pfandbar
„zu sein. Gemeiner Reg. Chron. 1,424 extr.
erkauft von Heinrich von Tann um tausend pfund heller die burg Tanne (Burgtann im amt Allt-
dorf). Reg. Boic. 4,345.
Sühne zwischen den beiden herzogen verrichtet mit ihrer beider wissen und willen durch könig
Rudolf und von ihnen mitbesiegelt, wonach alles was seit lichtmess zwischen ihnen geschehen
ist abgelegt werden soll nach’dem urtheil von acht genannten beiderseitig zur hälfte gewähl-
ten schiedsrichtern, oder wenn diese zerschlagen nach demienigen des bischofs lleinrich von
Regensburg und des burggrafen Friedrich von "Nürnberg. Diese sühne soll dauern bis nächsten
michelstag und dann über drei iahre. Oefele Script. 2,104. — Ich nehme an, dass die mitsiegler
anwesend. wärcn.
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