Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

I.  Ich  bescheiuige  liermt:
6  umstehend  beschriebene  Tier  von  mir  nach  der  Schlachtung  in  Gemäßheit
dan  esier  über  die  Fleischbeschau  untersucht  und  dabei  sestgestellt  ist,  daß

b.  daß  der  Nachweis,  daß  das  geschlachtele  Tier  mit  dem  versicherten  identisch  ist,

Das  Gewicht  beimg  «
avom  usuauqltchcs  Fl  .....  Kilo,
b.  vom  nur  bebingt  tau  en  Flei  eische
e.  vom  tauglichen,  jedoch  in  seinem  n  6  5%  Genihweri  erbeblich
  zinbesen  (minderwerti  en
d.  von  beanstandeten  Or  Qen  und  Karig  seilen-  ...·...
Als  Enisa  n  sind  zu  zahler
a.  as  Kilo  Frksansglichen  Fleisches  Pf.,  mithin  M.  Pf.
b.  für  das  Kilo  nur  bedingt  tauglichen
n-  »s-Tiise

  en  se.  für  8  iio  tauglichen,  jedoch  in  seinem
#½  “  Nahrungs=  und  Genußwert  Feebch  herabgeseten
  (minderwertigen)  Fleisches  .
8  Ke  für  —77  beanstandete  Organe  und

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ns  zu  d:  10%  auszusüllen,  wenn  der  Wer  der  Ponertnn  eber  beanstandeten
4n°  oder  Blast  leile  5  M.  oder  mehr  beträgt.

Also  zusamme:.  M.  Pf.
„den  19
Her.  Ilelscheschauer.

Schhachthofdtresktor.

II.  Vorstehenden  Schaden  melde  ich  hiermit  zur  Entschädigung  an.
...  ,  den  ...  10
Name  Stand
Straße  und  Hausnummer  (bel  Städten)
III.  Geprüst  und  auf  M.  Pi.  sestgesetzt.

Fur  Porto  werden  M.  .  Pfl.  gekürzt.

Gera,  den  9
Dle  Schlachloleversicherungsanflalt

IV.  Vorstehende  M.  Pf.
lin  Buchstaben)  ...
sind  mir  von  d  Schlachtviehversicherun  sanstalt  a.  G.  für  das  Fürslentum  Reuß  j.  .C.  als  Entschädigung
  gemäß  §  11  ff.  des  Landesge  bo-  vom  12.  März  1908  ausbezahlt  wor  ben.

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