Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1884. (25)

Uebersicht  der  polilischen  Enlwichrlung  des  Jahres  1884.  513

licher  Senatoren  auf  eine  viel  breitere,  demokratischere  Grundlage
als  bisher  gestellt,  während  ein  Versuch,  den  Senat  wie  die  Kammer
ganz  gleich  aus  dem  allgemeinen  Slimmrecht  hervorgehen  zu  lassen,
keinen  Anklang  fand,  zumal  er  nichts  anderes  bezweckte,  als  den
Senat  gelegentlich  als  überflüssig  ganz  abzuschaffen.  Von  viel  einschneidenderer
  Bedentung  für  die  Durchführung  der  allgemeinen
Rechtsgleichheit  und  damit  der  weiteren  Demokratisierung  der  Institutionen
  des  Landes  war  die  zweite  der  erwähnten  Maßregeln,
die  zwar  im  Jahre  1884  von  der  Kammer  erst  in  Angriff  genommen,
aber  noch  nicht  definitiv  beschlossen  wurde  und  die  möglicher  Weise
im  Senat  auf  nachhalkigen  Widerstand  stoßen  wird.  Die  Regierung
  brachte  nämlich  durch  den  Kriegsminister  Campenon  ein  neues
Rekrutierungsgesetz  ein,  das  zwar  die  bisher  fünfjährige  Dienstzeit
im  Heere  auf  drei  Jahre  herabsetzte,  dafür  aber  das  Deutschland
entlehnte  Institut  der  Einjährig-Freiwilligen,  das  sich  allerdings
in  Frankreich  nicht  so  wie  in  Deutschland  bewährt  hatte,  ganz  abschaffte
  und  sämtliche  junge  Franzosen  sozusagen  ohne  alle  und  jede
Ausnahme,  auch  die  Studierenden  und  sogar  die  geistlichen  Seminaristen
  zu  diesem  dreijährigen  Dienste  unter  der  Fahne  verhalten
wollte.  Die  Erleichterung,  welche  die  Vorlage  der  Nation  in  Aussicht
  stellte,  war  keine  sehr  große;  denn  die  angeblich  fünfjährige
Dienftzeit  hatte  schon  bisher  thatsächlich  nur  40  Monate,  also  nur
wenig  über  drei  Jahre  betragen.  Dagegen  war  die  Last,  welche
sie  neu  über  sich  nehmen  sollte,  eine  ganz  gewallige  und  zugleich  im
höchsten  Grade  bedeukliche.  Denn  daß  die  sämtlichen  Söhne  der
höheren  und  gebildeteren  Klassen  drei  volle  Jahre  unter  der  Fahne
dienen  sollten  und  zwar  gerade  während  der  für  ihre  Ausbildung
wichtigsten  Jahre,  war  in  der  That  keine  Kleinigkeit.  Was  sollte
da  aus  den  Studien,  der  gehörigen  Vorbereitung  für  alle  wissenschaftlichen
  Berufsarten  werden?  War  nicht  ein  entschiedener  Rückgang
  für  den  Staat,  für  die  Kirche  und  für  Handel  und  Industrie
zu  besorgen?  Soviel  ist  sicher,  ein  solches  Gesetz  könnte  in  Deutschland
  gar  nicht  eingebracht  werden;  es  würde  im  ersten  Moment
von  dem  allgemeinsten  Unwillen  erstickt  und  begraben  werden.  In
Frankreich  ist  es  freilich  ein  anderes  Ding.  Zwei  Momente  waren
für  die  Vorlegung  entscheidend:  einmal  lag  darin  eine  Huldigung
gegenüber  dem  Grundsatze  der  allgemeinen  Rechtsgleichheit  und  ein
gewaltiger  Schritt  zur  weiteren  Demokratisierung  des  Landes;  und
dann  bedingte  das  Gesetz  eine  nicht  unerhebliche  Vermahrung  der
Schulthess.  Enrop.  Geschichtskalender.  XXV.  Bd.