Uebersicht der polilischen Enlwichrlung des Jahres 1884. 513
licher Senatoren auf eine viel breitere, demokratischere Grundlage
als bisher gestellt, während ein Versuch, den Senat wie die Kammer
ganz gleich aus dem allgemeinen Slimmrecht hervorgehen zu lassen,
keinen Anklang fand, zumal er nichts anderes bezweckte, als den
Senat gelegentlich als überflüssig ganz abzuschaffen. Von viel einschneidenderer
Bedentung für die Durchführung der allgemeinen
Rechtsgleichheit und damit der weiteren Demokratisierung der Institutionen
des Landes war die zweite der erwähnten Maßregeln,
die zwar im Jahre 1884 von der Kammer erst in Angriff genommen,
aber noch nicht definitiv beschlossen wurde und die möglicher Weise
im Senat auf nachhalkigen Widerstand stoßen wird. Die Regierung
brachte nämlich durch den Kriegsminister Campenon ein neues
Rekrutierungsgesetz ein, das zwar die bisher fünfjährige Dienstzeit
im Heere auf drei Jahre herabsetzte, dafür aber das Deutschland
entlehnte Institut der Einjährig-Freiwilligen, das sich allerdings
in Frankreich nicht so wie in Deutschland bewährt hatte, ganz abschaffte
und sämtliche junge Franzosen sozusagen ohne alle und jede
Ausnahme, auch die Studierenden und sogar die geistlichen Seminaristen
zu diesem dreijährigen Dienste unter der Fahne verhalten
wollte. Die Erleichterung, welche die Vorlage der Nation in Aussicht
stellte, war keine sehr große; denn die angeblich fünfjährige
Dienftzeit hatte schon bisher thatsächlich nur 40 Monate, also nur
wenig über drei Jahre betragen. Dagegen war die Last, welche
sie neu über sich nehmen sollte, eine ganz gewallige und zugleich im
höchsten Grade bedeukliche. Denn daß die sämtlichen Söhne der
höheren und gebildeteren Klassen drei volle Jahre unter der Fahne
dienen sollten und zwar gerade während der für ihre Ausbildung
wichtigsten Jahre, war in der That keine Kleinigkeit. Was sollte
da aus den Studien, der gehörigen Vorbereitung für alle wissenschaftlichen
Berufsarten werden? War nicht ein entschiedener Rückgang
für den Staat, für die Kirche und für Handel und Industrie
zu besorgen? Soviel ist sicher, ein solches Gesetz könnte in Deutschland
gar nicht eingebracht werden; es würde im ersten Moment
von dem allgemeinsten Unwillen erstickt und begraben werden. In
Frankreich ist es freilich ein anderes Ding. Zwei Momente waren
für die Vorlegung entscheidend: einmal lag darin eine Huldigung
gegenüber dem Grundsatze der allgemeinen Rechtsgleichheit und ein
gewaltiger Schritt zur weiteren Demokratisierung des Landes; und
dann bedingte das Gesetz eine nicht unerhebliche Vermahrung der
Schulthess. Enrop. Geschichtskalender. XXV. Bd.