4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentl. Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen. 99
schaftlichster Weise zu ermöglichen, Ungleichbeiten zu beseitigen, den
Verkehr zu erleichtern. Dem stebt es entgegen, wenn die Befriedigung
eines so allgemeinen Bedürfnisses in der Hand der öffentlichen Gewalt
unter Ausschließung des Wettbewerbes nur zu dem Zwecke
zusammengefaßt wird, so viel Überschüsse als möglich herauszuwirtschaften.
Das wäre nur eine übertriebene Form für die Besteuerung
des ganzen Verkehrs, würde also voraussetzen, daß die öffentliche Verwaltung
der Verkehrsmittel ausschließlich als ein Weg, die auf die
Verkehrsleistungen angewiesenen Kreise in ausgiebiger Weise zu besteuern,
gebandhabt wırd. Man kann sich einen Zustand der Öffentlichen Einnahmewirtschaft
denken, bei dem ein solches Vorgehen trotz aller Bedenken
als letzter Ausweg aus sonst verbängnisvollen Schwierigkeiten
gutgeheißen werden müßte. Aber in regelmäßigen Verhältnissen muß
eine solche Überspannung des Gewinnstrebens grundsätzlich abgelehnt
werden. Wenn auch ein ansehnlicher Teil der Verkehrsleistungen den
besser gestellten Kreisen unmittelbar zugute kommt, so ist es doch am
letzten Ende die breite Schicht der wirtschaftlich Schwächeren, die mit
einer Überspannung des Gewinnstrebens nicht einverstanden sein kann.
Gerade diese Kreise sind darauf angewiesen, dab die Verwaltung des
Verkebrswesens das wirtschaftliche Leben befruchtet und fördert und dadurch
dıe Arbeits- und Erwerbsgelegenheiten für die breiten Volksschichten
vermehrt und verbessert und ihren Verbrauch erleichtert. Da tatsächlich
das ganze heutige Wirtschaftsleben in Erwerb und Verbrauch
von Verkehrsleistungen durchsetzt ist, müssen die Verkehrsaufgaben so
gelöst werden, dab sie die Daseinsgrundlagen der Masse des Volkes
nicht nur nicht erschweren, sondern ihnen förderlich sind. Damit soll
nur die Übertreibung des Gewinnstrebens abgelehnt werden, nicht aber
die Erzielung von Reinerträgen der öffentlichen Verkehrsverwaltung
überhaupt. In verständigem Ausmaße sind solche Reinerträge nıcht zu
beanstanden, ja wünschenswert. Das gılt zunächst für solche Zeiten,
in denen nur erst ein Teil des J.andes mit vervollkommneten Verkehrsmitteln
verseben ist. In solchen Fällen müssen die begünstigten Teile
einen Reingewinn aufbringen, aus dem dann auch die anderen Teile
nach und nach in das verbesserte Verkehrsnetz hineingezogen werden
können. Dieser Gesichtspunkt wird namentlich in den ersten Zeiten ın
den Vordergrund treten; nach weitgehendem Ausbau des Verkehrsnetzes
verliert er an Bedeutung, wird aber nicht ganz verschwinden können,
da Ergänzungen auch weit ausgebauter Netze in aufstrebenden Volkswirtschaften
immer nötig sein werden. Je mehr aber dieser Gesichtspunkt
zurücktritt, desto mehr schiebt sich ein anderer als entscheidend
in den Vordergrund. Das Verkehrswesen der öffentlichen Gewalt stellt
einen großen und mit wachsender Verkehrsdichte stark steigenden Vermögensposten
der öffentlichen Wirtschaftsfübrung dar. Diesen Posten
Tr