Annäherung der Verbllndeten. 113
schluß an die gemeinsame Sache zu treiben, so wurden nicht
allein die Kräfte des Landes für dieselbe verfügbar, sondern
es war damit in den Rheinbund eine Bresche gelegt, der vor-
aussichtlich bei dem ersten glücklichen Waffenerfolge der übrige
Bau nachbräckeln mußte. Das Verhalten der Anführer ihrer
Vortruppen ließ deutlich erkennen, daß sie den dringenden
Wunsch hegten in Sachsen einen Bundesgenossen zu finden.
Am 23. Februar benutzte der russische Oberst Prendel von
Löwenberg aus die Anzeige an den General v. Gersdorff, daß
die sächsischen Kranken daselbst in seine Hände gefallen seien
aber wie bisher verpflegt werden sollten, zu der Anfrage,
welches die Militärstraßen seien, ob ihm ungehinderter Durch-
zug gestattet sei und wie man sein Betragen wünsche? Gers-
dorff dankte ihm für die menschenfreundliche Behandlung der
Gefangenen, erklärte sich aber zur Beantwortung der übrigen
Fragen nicht ermächtigt. In Lauban gab Prendel den gefan-
genen sächsischen Major v. Emsiedel wieder frei, nachdem er
sich gegen ihn bitter über den Mangel bestimmter Verhal-=
tungsbefehle hinsichtlich Sachsens beklagt hatte, nahm aber
doch, als er sich bei Ankunft des 7. Armeecorps etwas
zurückzog, die königlichen Kassen mit sich hinweg. General
v. Benjendorf, der Wittgensteins Vorhut führte, erließ von
Jüterbock am 6. März einen warmen Aufruf an die Sachsen,
in dem er die Russen als Freunde und Befreier Deutschlands
ankündigte 1). Auch er ließ den von Thielmann nach Baruth
auf Kundschaft ausgesandten Major v. Kampz, der von Ko-
saken aufgefangen worden war, in Freiheit setzen und gab
ihm einen Brief an den König mit, in welchem er, da die
freundschaftlichen Gesinnungen des Kaisers Alexander gegen
alle Völker Deutschlands keine Ausnahme in Bezug auf
Sachsen duldeten, die Beobachtung strengster Ordnung und
Disciplin versprach. Auch hierauf erfolgte keine Antwort;
Sachsen stieß die dargebotene Hand zurück.
Außer Stand die Oder zu behaupten, war der Vicelönig
1) Poppe I., 33. "
Flathbe, Renere Geschichte Sachsens. 8