Künste. — Deutsche Verhiltnisse. 737
u. A. die streng classische Richtung. Neben der Musik ge-
wannen aber auch die bildenden Künste mehr und mehr die
Gunst des leipziger Publikums. War dieselbe schon durch die
Bestrebungen des Kunstvereins, seit 1848 auch durch del Verchio's
permanente Kunstausstellung lebhafter angeregt worden, so ent-
wickelte sie sich in vollstem Maße durch die großartige Schen-
kung des Kaufmanns H. Schletter, der 1853 seine reiche
Gemäldesammlung nebst einem Capital seiner Vaterstadt unter
der Bedingung vermachte, daß sie binnen fünf Jahren ein Mu-
seum erbaue.
B. Deutsche Verhältnisse.
König Johanns Thronbesteigung fiel in eine Zeit, wo der
politische Horizont rings umwölkt und Deutschland nahe daran
war, durch das Schutz= und Trutzbündniß zwischen Osterreich
und Preußen vom 20. April 1854 und die von beiden an die
einzelnen Bundesstaaten ergangene Einladung zum Beitritt in
den Strudel eines allgemeinen europäischen Kriegs hineingezogen
zu werden. Dieses zu verhüten, zugleich aber die auf den dresdner
Conferenzen vergeblich angestrebte „selbständige und unabhängige
Politik“ der Mittelstaaten und durch sie des Bundes jetzt
unter einer günstigeren Constellation zur Geltung zu bringen,
wurde das Ziel, auf welches Beust mit der ihm eigenen Geschäftig-
keit und nicht ohne einen wenigstens scheinbaren Erfolg hin-
arbeitete. Aus seiner Feder war die Ende Mai zwischen Baiern,
Sachsen, Hannorer, Würtemberg, beiden Hessen und Nassau
vereinbarte Antwortsnote, welche die Forderungen der Mittel-
staaten dahin zusammenfaßte: daß die genannte Einladung nicht
an die Einzelstaaten sondern an den Bund zu richten sei, daß
nicht bloß von Rußland die Räumung der Donaufürstenthümer
sondern gleichzeitig auch von den Westmächten die Einstellung
der Feindseligkeiten gefordert werde, daß dem Deutschen Bunde,
falls er dem Bünnnisse beitrete, die Theilnahme an allen ferneren
Verhandlungen, namentlich denen über den Frieden, gesichert
und neben der Erhaltung des europäischen Gleidnewichts auch
Flathe, Neere Geschichte Sachsens.