1016
1106
114 Thüringen.
Der bisherige Comes Wilhelmus wird zeitig Wilhelmus co-
mes de Wimmare. .
So reich auch manche Kirchen und Klöster, besonders die
zu Erfurt, dann Reinhardsbrunn, Memleben (doch nur bis
1015, wo es unter Hersfeld kam), Oldisleben, Paulincella
1106 u. s. w. zu werden drohten, so erfuhren sie doch auch
das Umsichgreifen der weltlichen Macht an sich. Die Gründer
pflegten ssich gewöhnlich die Vogtei vorzubehalten, aber häufig
kam sie auch als Lehen oder Erbe in die dritte Hand, und die
Castvögte (von casa, die Kirche) trotzten ihren Pflegbefohsenen
manches Kirchengut ab, ohne sich durch den dritten Thell der
Strafgefälle, Gerichtsnutzungen, Geleite, eine Masse Natural-
besoldung und durch die verheißene ewige Belohnung für hin-
länglich entschädigt zu halten. ÜUbrigens, war der Vogt des
Stiftes Hauptmann im Krieg und Richter im Frieden, und
vertrat sein Stift in jeder weltlichen Angelegenheit, wo eigenes
Interesse nicht ins Spiel kam oder der Abt und Propst nicht
selbst ihr Stift repräsentirten.
Daß auch das von allen Anmaßungen endlich noch übrig-
gebliebene Neichsgut in Thüringen manchem Angriff ausgesetzt
sein mochte, weil es verhältnißmäßig sehr zerstückelt und schwach
verwaltet war, liegt am Tage. Wir rechnen dahin die später
unmittelbar gewordenen Städte (villao regiac), wie Mühl-
hausen, Nordhausen, Saalfeld, und die königlichen Pfalzen, wie
Wallhausen, Allstädt, Merseburg (Lauchstädt später) und Dorn-
burg an der Saale. In diesen Städten saß der Vogt des
Kaisers oder der Schultheiß mit seinen Schöppen; die einzelnen
Pfalzstädte hatten ihre Vögte, die unter dem sächsischen
Pfalzgrafen standen. In den königlichen Städten 1) finden sich
1.31) Ubrigens kommen noch von Städten in jener Zeit Duderstadt,
Kreuzburg, Gerstungen, Eisenach, Gotha (von den hersfeldischen Abten
Meingot und Godehard mit Mauern, vielleicht selbst mit Namen begabt),
Arnstadt, Ohrdruf, Weimar, Jena, Sulze, Wiehe, Buttelstädt, Freiburg,
Eckardsberge, Weißenfels, Dornburg (weit größer als jetzt, nach Schwabe),
Wallhausen (Merseburg) vor. Die Urkunde von 1076, in welcher Weißen-
sels, welches ja schon 1048 dem Pfalzgrafen Friedrich gegeben war, als
dem Grasen Ludwig zuständig genannt, und den Fischern eine Gerechtigkeit
erthellt wird (Schultes, Dir. dipl. I, 197), ist unccht. Stadtrechte kom-
men gegen Ende dieses Zeitraums schon mehre vor.