Markgraf Konrad von Meißen. 131
berge in Mißhelligkeiten gerieth. Auch die einträglichen Vog-
teien über die drei Stifter Meißen, Merseburg und Naumburg-=
Zeiz, dann über das von ihm und seiner schwäbischen Gemahlin
Luitgard, Graf Albrechts (von Ravenstein?) 1) Tochter, zu El-
chingen gegründete oder erneuerte Kloster standen ihm zu; des-
gleichen gehörte ihm, als Senior des Hauses, die Vogtei von
Gerbstädt, welches schon Thimo gründete und wo zwei Tächter
Konrads Nonnen wurden.
Im Jahr 1135 starb Heinrich von Groitzsch, Wiprechts
Sohn, und mit Ausnahme des Stammschlosses Groitzsch, welches
seine Schwester, Wittwe Dedos, erst später an den von ihr
erzogenen Sohn Konrads, Dedo (W.), vererbte, fiel die pegauer
und zwickauer Gegend dem Markgrafen zu. Leilsnig, Morungen,
Lausig, Colditz, Gleisberg und mehres andere kam durch
Dedos an einen Grafen Rapodo (von Abenberg) vermählte
Tochter Mechtild 1157 kaufsweise an Kaiser Friedrich I., der
Alles zu Reichskammergut erhob 2). Mit der Niederlausitz
aber belehnte ihn der Kaiser. So war Konrad nun marchio
misnensis et lusicensis. Budissin und Nisanui waren nach
Heinrichs Tode, und zwar wohl als heimgefallene Lehen
an Böhmen gekommen, wurden aber vermuthlich durch den
1142 vertriebenen Herzog Wladislav zum Dank für seine Zu-
rückführung dem König Konrad III. und von diesem wiederum
dem Markgrafen Konrad, wie es scheint auf Lebenszeit, über-
lassen; wenigstens war dieser 1144 in ihrem Besitz. Die
görlitzer Gegend, wo 1131 Sobieslav, Sohn Wladislavs, die
Burg erbaucte, und Zittan mit der Umgegend waren wohl
gleich anfangs böhmisch geblieben. Um dieselbe Zeit (1143) schenkte
ihm König Kourad III. das dem Reiche zugefallene Gut Roch-
litz, eine Besitzung, welche die geographische Verbindung zwischen
Groitzsch und Meißen und den Lansitzen trefflich herstellte.
Offenbar erfreute sich Konrad in besonderem Maße der Gunst des
1) über den vermutblichen Albrecht von Ravenstein und die heilige
Bertha (dic die Schucegäuse aus der Donangegend verbannte), als Eltern
der Luitgard oder Luccardis, s. Schöttgen, S. 87.
2) Die wichtige Urkunde vom 1. Jannar 1157 Origg. Guelf. III,
466 und Commentar dazu Schultes, Dir. dipl. II, 129.
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