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148 Inneres 1123 —1190. Ministerialen.
das städtische Bauwesenk zu führen hatten, kamen erst jetzt und
nur in geringer Zahl auf, nämlich in Meißen, der Hauptburg
des Landes, in Altenburg und unter ganz eigenthümlichen Ver-
hältnissen zu Dohna. Als den ersten Burggrafen von Meißen
betrachtet man gewöhnlich den um 1068 als Misnensis prae-
fectus auftretenden Burchard, einen Günstling Kaiser Hein-
richs IV., welcher 1076 bei einem Volksaufstande in seiner
Stadt ermordet wurde. War es bei Einsetzung eines solchen
Stadtgrafen die Absicht des Kaisers gewesen, durch ihn die
Macht des aufsässigen Markgrafen zu beschränken, so wurde
dieselbe auf die Dauer wenigstens keineswegs erreicht, vielmehr
mußte auch der Burggraf sich bald der Macht des Markgrafen
unterwerfen. Schon Konrad der Große neunt den Burg-
grafen seinen. „lieben Getreuen“; es verblieb ihm zwar auch
unter der neuen Verfassung die Gerichtsbarkeit in dem bisheri-
gen Umfange, nur übte er sie fortan, in Folge der jetzt dem
Landesherrn zusteheuden Vogteigerechtigkelt, im Namen des
Markgrafen, in seinem Burgbezirke, der sich in die Pflegen
Meißen und Hain theilte 1).
Nach dem Muster der königlichen Dienstmannschaft wurde
in Meißen so gut wie in den übrigen Territorien des Reichs,
von den Großen des Landes, dem Markgrafen, dem Bischof,
dem Burggrafen ein eigener aus Hörigen bestehender Stand
von Privatministerialen nachgebildet, welche gegen überlassung
von Lehensgütern (mansi lediles, Led-Hufen) sowohl zu Civil=
als zu Kriegs-Dienst verpflichtet waren, und so die nächste Um-
gebung, eine Art Hofstaat, ihres Herrn bildeten; ein Verhält-
niß, welches mit der Zeit auch Freie mit Aufopferung ihrer
Freiheit bald freiwillig wegen der damit verbundenen Vor-
theile bald gezwungen durch das Ubergewicht Mächtigerer ein-
gingen und aus welchem allmählich der niedere Adel als ein
besonderer Stand erwuchs. Selbst bei den Wenden hatte sich
ein Adel erhalten, doch führen auch viele deutsche Adelshäuser
nur vom wendischen Namen ihres Adelssitzes wendische Namen.
(So die Kökeritz, Könneritz, Nostitz, Miltitz, Maltitz 2c.; die
1) Vergl. Märker, Burggrafthum Meißen (1845), S. 33. 120.
128 u. s. w.