Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Kirche. 149 
Hemuza, Nesemuschel oder Nyzomhsl (Heinitz, Niesemeuschel) 
und Andere dagegen scheinen slavischen Ursprungs. 
Hoch anzuschlagen ist die civilisatorische Mission, welche die 
christliche Kirche in den Slavenländern erfüllte; mochte auch 
anfangs der Sorbe ihr nur widerwillig den Zehenten von dem 
Ertrage seiner Felder entrichten, so erwies sich doch sie gerade 
als das kräftigste Versöhnungsmittel zwischen Siegern und Be- 
siegten. Die ursprüngliche Stellung der Bischöfe zu Meißen, 
Merseburg und Naumburg dem Markgrafen gegenüber be- 
schränkte sich auf das Kirchenregiment, sie besaßen keine eigenen 
in sich abgeschlossenen Territorien; ihre Einkünfte bestanden in 
den Zehentgefällen, die ihnen von den Diöcesanen entrichtet wur- 
den, und dem Ertrage der ihnen überwiesenen Ländereien, 
während alle Regalien, namentlich die Gerichtsbarkeit über 
Hals und Hand, der Blutbann, der nach der Ansicht der Zeit 
mit der geistlichen Würde für unvereinbar galt, von dem Mark- 
grafen im Namen des Königs oder des Stifts verwaltet wurde. 
Schon Konrad hatte die Vogtei über alle drei Bisthümer und 
anßerdem die über die Klöster auf dem Peteröberge, zu Bosau 
und Gerbstädt. Die Wahl des Vogtes hiug, wenn der Grün- 
der des Klosters nicht besonders die Schutzhoheit den Seinigen 
vorbehalten hatte, von der Wahl des Conventes ab. Früh-= 
zeitig artete jedoch diese Einrichtung, die ursprünglich die Be- 
schützung der kirchlichen Stiftungen zum Zweck hatte, in das 
Gegentheil, die Bedrückung derselben aus. Eine große Belästi- 
gung war es schon, daß die Stifter den Markgrafen, wenn er 
zum Landgericht erschien, mit seinem ganzen Gefolge verpflegen 
mußten. Kein Wunder daher, daß Stifter und Klöster darauf 
Bedacht nahmen, sich einer so theuern Wohlthat, wie diese 
Schutz= und Schirmherrlichkeit war, zu entziehen. 
Die Zahl der Klöster war in dieser Zeit um einige, meist 
von cistercienser Regel, vermehrt worden. Es war eine fromme 
Politik, einen Theil seines Besitzthums so zu verwenden. Die 
Vogtei schien man als die Interessen des Capitales an Grund-= 
besitz, das man aufgewendet, zu betrachten. Gern holte man 
die fleißigen Cistercienser aus Walkenried, selbst erst 1128 eine 
Stiftung vom Rheine, von Alten = Kampen, her, und bei ver- 
1128
	        
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