162 Städte.
Freie demselben zuführte; ein Verhältniß, an welches noch viel
später der Umstand erinnerte, daß manche Gewerbe, z. B. das
der Fischer in Leipzig, außerhalb der eigentlichen Stadtgemeinde
standen. Die erste Spur von Verbietungsrechten, also auch
von Innungen, welche sie übten, blickt in der 1154 den unten
noch weiter zu erwähnenden flandrischen Ansiedlern zu Kühren
auferlegten Verkauföbeschränkung durch ).
Konnten auch damals unsere Gegenden sich noch nicht mit
eigenen Erzeugnissen an dem Handes betheiligen, so gingen
wenigstens die großen Haudelsstraßen von der Donau und dem
Rhein nach Böhmen, Polen und der Ostsee durch das meißner
und Oster -Land; doch ließen Leipzigs Anfänge seine spätere
mercantile Bedeutung noch nicht errathen ?).
Wenn Handel und Gewerbe im Gegensatz des Ackerbaues
vorzugsweise den Städten, so gehörte Kunst und Wissenschaft
den Klöstern und Stiftern au. Dem unter den Welllichen
und unter den Fürsten findet man noch wenig Begünstigung
derselben. In Hinsicht der Gelehrsamkeit war wie Fulda für
Thüringen, so Korvei für Sachsen und Meißen von großem
Einfluß. In Korvei war schon 1095 eine eigene Bibliothek,
ob man gleich manchmal unter diesem Worte eine vollstän-
dige Bibelabschrift schon verstand. Von Korvei aus wurde die
magdeburger Stiftsschule gegründet und diese wurde allgemeine
Bildungsanstalt für unsere Gegenden. Domherr Otrich und
Geddo im Johanniskloster waren die Lehrer verschiedener Bi-
schöfe von Meißen und von Merseburg, und der korveische
Mönch Windolf, ein gelehrter Mann, wurde Abt von Pegau.
Nach Vollendung der Klosterstudien (wahrscheinlich des Tri-
viums oder gar des Quadriviums) pflegten Reichere Paris,
später Prag zu besuchen, so Benno von Meißen und Dietrich
) Cod. dipl. Sax. II, 1. No. 50: „Thelonio in locis nostris sint
liberi, nisi qui luerint publicis negotiatoribus mancipati, Panes et
cerevisiam et carnes inter se ipsos licite vendant, non tamen in
villa sun publico meroatu (mercatui?) insistant.“
2) Sehr fleißig gearbeitet ist, mit weniger Hülfsmitteln als jetzt vor-
handen sind, K. A. Eugelhardts Gesch. der Kur- und herzoglichen
Länder (1802), 2 Bde., fast ganz Kulturgeschichte.