Marlklgraf Dietrich der Bedrängte. 169
Dietrich Ottos Haudveste, verspricht keine Festungswerke und
Zwinger (Vorbuwen) anzulegen, bloß seinem Vogt, Schulhheiß
und Villicus die Gerichtsbarkeit zu verstatten und unter wechsel-
seitiger Rückgabe des Weggenommenen der Stadt völlige Amnestie
(Orvede) zu gewähren. Diesen Vertrag verpflichtete sich Diet-
rich vor seinen Landesrersammlungen zu Kulmen und Sköhlen,
auch sogar vor den versammelten Reichsständen zu bekräftigen
und zur Sicherheit nebst Eid und Wort 50 Bürgen zu geben.
Indeß hatte Dietrich nur aus Ohnmacht nachgegeben, den
Triumph konnte er dem anfrührerischen Adel so wenig als den
Bäürgern lassen. Nach der Rückkehr von der vergeblichen Be-
lagerung der dem Herzog Albrecht von Sachsen gehörenden
Stadt Aken 1) gelang es ihm mit Hilfe König Friedrichs II.,
der 1216 mit dem Markgrafen und wenigen Begleitern in die
Stadt gelassen worden war, und seiner Leute, die sich einzeln
eingeschlichen, auch aus der Sturmglocke den Klöppel ausge-
hängt hatten, doch ohne Mord und Raub, die Bürger zu über-
wältigen. Die Stadt verlor einen Theil ihrer Freiheiten wie-
der, ihre Mauern, Wälle und Graben, und bekam dafür drei
feste Schlösser, mit marlgräflicher Besatzung; aus einem der-
selben ist die später an anderer Stelle erbaute Pleißenburg
hervorgegangen, während die beiden anderen einem Barfüßer-
und einem Dominicaner-Kloster Platz machen mußten. Besonders
merkwürdig bleibt diese Fehde als das einzige Beispiel, daß eine
meißnische Stadt sich gegen die markgräfliche Gewalt aufzulehnen
versuchte. Der mißvergnügte Adel scheint sich näher an Al-
brecht, den magdeburger Erzbischof, angeschlossen zu haben,
welcher bald darauf zu Tuch (Taucha bei Leipzig) ein festes
Schloß erbauete :). Jetzt kam der heilige Thomas auch zu
seinem Kloster.
1) Maßmann, Das Zeitbuch des Eile von Repgow, S. 459.
22) Die leipziger Handveste Ottos in Vogels unvollendetem Chro-
nikon von Leipzig, S. 61 und Schultes, Dir. dipl. II, 166. Der Ver-
trag Dietrichs von 1216 (eigentlich Albrechts von Magdeburg Vermitt-
lungsurkunde) in Vogels Annalen von Leipzig, S. 22. Merkwürdig ist,
daß im Eingange wörtlich dieselben Pönitenzformeln vorkommen, wie in
der oben angeführten konradinischen Urkunde von 1156. Über das
1216