Heinrich der Erlauchte. 15
Werke gewesen ist, ohne daß der Kaiser eine förmliche Pfand-
verschreibung darüber gegeben hat 1), so nahm es doch der Mark-
graf bei Abschluß der Ehe und während, Friedrichs Abwesenheit
factisch für seinen Sohn in Besitz. So mußten jene Herren,
nachdem sie zumal auch durch die meißnische Erwerbung Thü-
ringens umklammert wurden, ihre Hoheitspläne aufgeben. Auch
daß ein Wettiner Bischof von Naumburg war, trug dazu beie
Erst Rudolf von Habsburg brachte dieses Land 1291, jedoch
nur auf. Zeit, an das Reich zurük.
Spurloser ging eine andere Aussicht zur Erwerbung eines
Reichslandes vorüber. Auf dem. Schlachtfeld an der Leitha
endete 1246 mit Herzog Friedrich dem. Streitbaren, der baben-
berger Stamm in, Osterreich, und Friedrich II. gevachte dieses
Land als eröffuctes Lehen einzuziehen, wozu er rechtlich ohne
Zweifel befugt war, während Innocenz IV. alles aufbot dies
zu verhindern, und sich auch wirklich andere Bewerber dazu
leicht finden ließen. Ein Theil der Stände Osterreichs dachte
an einen Sohn der jüngeren Schwester des Erblassers Kon-
stanze, der 1243 verstorbenen Gemahlin Heinrichs von Meißen,
und auch der Markhraf blieb nicht unthätig; er bevollmächtigte
sogar, wie es scheint, den Bischof voll Meißen als seinen Ge-
schäftsträger zur Berhandlung utit östorreichischen Ministerialen
in dieser Angelegenheit. Mit größerem Eifer wurde aber von
der anderen Seite für Ottokar, den Sohn König Wenzels von
Böhmen; gewirkt, den auch der Papst. und Pie geistlichen Fürsten
begünstigten; auf keinen Fall #urfte: Wenzel eine Vereinigung
Ostexreichs und Meißens. in ciner Hand, die Böhmen von zwei
Seiten bedroht hätte, geschehen. lassen.: Daher mag die Üüber-
zeugung von der Aussichtslosigkeit seiner Bemühungen sowie der
Mangel wirklicher rechtlicher Ansprüche den Markgrafen bewogen
haben, die Sache nicht mit größerem Nachdruck zu betreiben
und sich von seinem Schwiegervater König Wenzel duich die
Abtretung, von Sayda und Purscheustein beschwichtigen zu lassen.
1) Die Urkunde Heinrichs d. Erl. von 1256, in welcher er dem
Bergerkloster zu Altenburg Privilegien bestätigt, ist unccht. Vergl. v. d.
Gabelentz, Zur Geschichte des Pleißnerlandes . in Mitth. d. Osterl.
Ges. I1V, 279.
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