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1171
180. Landgraf Ludwig II. von Thülingen.
zum Gehorsam zwingenden Herrn wiederklingt. Jung und un-
erfahren, wie er am Anfang seiner Regierung war, — so er-
zählt dieselbe — ließ er seine Vasallen, Vögte und Beamten
nach ihrer Weise schalten, bis er endlich auf der Jagd von
einem Schmied zu Ruhla gewarnt und aus seiner Unthätigkeit
aufgerüttelt, plötzlich zum gestrengen Herrn wurde, die wider-
spenstigen Vasallen besiegte und um den stolzen Herren das
Bauernquälen zu vertreiben, eine Anzahl derselben an den Pflug
spannte und mit der Peitsche in der Hand ein Feld bei Frei-
burg (den Adelacker) mit ihnen umpflügte; von dieser eisernen
Strenge oder von dem Panzer, den er aus Argwohn gegen
ihre Nachstellungen zu tragen gepflegt, habe er den Beinamen
der Eiserne erhalten. Als seine Gemahlin den Hügel bei
Weißensee befestigte, ohne auf den Widerspruch des Grafen von
Beichlingen, in dessen Herr schaft derselbe gehörte, zu achten,
habe Ludwig) der eben zu Regensburg beim Kaiser verweilte,
zwar offen ihr Verfahren gemißbilligt, durch gehelme Botschaft
aber sie darin bestärkt, und noch in der Neuzeit hat die Poesie
jene eiserne Mauer verherrlicht, mit der er (in den Personen
seiner Vasallen und Bannerherren) sein Schloß Neuenburg um-
geben haben soll, als er auf der Rückkehr von Polen 1171
seinen kaiserlichen Herrn und Schwager dort bewirthete und
dieser bemerkte, daß dem Ort eine tüchtigere Mauer fehle.
Selbst nach dem Tode noch, erzählen jene weiter, war er seinen
Vasallen furchtbar, indem sie ihn zehn Meilen weit nach Rein-
hardsbrunn zu Grabe tragen mußten 1), und sogar die Pein
seiner abgeschiedenen Seele im Fegefeuer mußte noch den geist-
1). Uber die Verhältnisse mit Heinrich dem Löwen verweise ich auf
die in zneinem biographischen Versuch: Heinrich der Löwe (Hannover
1819), S. 242—259 angeführten Quellen. Den oben erwähnten Brief
des Landgrafen an Ludwig von Frankreich s. bei Freher, Scrr. rer.
Germ. (ed. Struv.) I, 426; „flios hos enim meos omnes literas discere
Proposui, ut qui majoris ingenlü# nec non majoris inter eos notaretur
discretionis in studio permeveraret“. Auch möge ihm König Ludwig seine
Verhhltnisse, mit dem Kaiser nicht entgelten lassen. Pet. v. Kobbe
(Haudbuch der deutschen Gesch. (Leipzig 1824)1, S. 533) bemerkt etwas
ganz UAhnliches wie Adelacker und Leichenzug in der brannschweigischen
Geschichte. *