Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1288 
1234 
1236 
1238 
1240 
1237 
212 Thüringen 1216 —1247. 
Weibern, in der Peterskirche Erfurts dem 1494 gestorbenen 
Grafen Siegmund, der zweimal nach einander vermählt ge- 
wesen, gehört 1). 
Fast hätte 1233 Konrad, Heinrichs stürmischer Bruder, 
Herrn Siegfried III., den Eppensteiner, Erzbischof von Mainz, 
ermordet (der Dolch war schon gezückt), als er in Erfurt Zeuge 
war, wie Siegfried den wegen verweigerter unrechtmäßiger 
Besteuerung zur Kirchenbuße verdammten Abt von Reinhards- 
brunn schon zum dritten Tage blutig geißelte. Doch kam es 
wenigstens, wenn auch nicht zum Mord des Kirchenfürsten, 
doch zu einer in Hessen geführten Fehde, in welcher Konrad, 
gereizt durch Troßweiber, die von den Mauern ihn auf 
das frechste höhnten ), Fritzlar erstürmte und Heiliges sowie 
Unheiliges, Einwohner, Kirchen, Häuser, alles niederbrannte. 
Hierauf that ihn der Papst in den Bann; Konrad aber zog 
nach Rom, um davon erlöst zu werden; wahrscheinlich galt 
diese Reise zugleich der Heiligsprechung seiner Schwägerin. 
Dann trat er 1234 in den deutschen Orden und wurde nach 
Hermanns von Langenfalza Tod (1236) Ordensmeister; in 
seiner reuigen Zerknirschtheit that er 1238 vor den Bürgern 
von Fritzlar öffentlich Buße und Abbitte. Als Friedensver- 
mittler zwischen Gregor IX. und dem Kaiser starb er zu Nom 
um 1240 und ruht in Marburg. 
. Ums Jahr 1237 kommt endlich neben dem Landgrafen Hein- 
rich auch sein Neffe und Mündel Hermann II. selbst zum Vor- 
schein. Er wurde nämlich damals mit Kaiser Friedrichs II. 
Tochter Margarethe zu Aschaffenburg verlobt, heiratete aber 
kurze Zeit darauf statt ihrer, die dann Albrecht des Entarteten 
von Meißen unglückliche Gemahlin wurde, Ottos von Braun- 
schweig Tochter Helena, deren Bruder Albrecht später für Thü- 
1) Muth, De bigamia comitis de Gleichen (Erford. 1783) undb 
Hesse, Die Doppelehe eines Grafen von Gleichen, im Archiv für sächs, 
Gesch. I, 241. 
2) Es gehört zur Sitte und Unsitte jener Zeit: „vestibus elevatis 
pudibunda sun ostenderunt“, oder in Gerstenberger noch. naiver: 
„und hingen ere nackenden erse uwer die tzynnen (Zinnen) uud ryfen en 
zu, daß sie darin flohen“ (sit venia verbo).
	        
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