Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Thüringischer Erbfolgestreit. 21 
wigk u. s. w., der auf dem Schlosse Neyne saß, welches später 
die Elbe verschlungen, noch auf einzelne Stücke der Landgrafschaft 
und, wie es scheint, namentlich auf die Pfalzgrafschaft Sachsen An- 
sprüche, die sich auf seine Abkunft von Irmgard, Ludwigs des 
Heiligen Schwester, gründeten, und überfiel, von seinen Brüdern“ 
unterstützt, Oldisleben und die Stadt Weißensee (Juli 1249); der 
Annahme, daß Hermann von Henneberg, der edle Dichter, mit 
der Herrschaft Schmalkalden, die nachher, nicht aber vorher, 
im Besitze jenes Hauses gefunden wird, befriedigt worden sei, 
widerspricht, daß er mit seinem Stiefbruder, dem Markgrafen, 
stets im besten Einvernehmen gestanden hat. Die ganze Zer- 
fahrenheit und Ohnmacht des Reiches spiegelt sich in der nun- 
mehr ausbrechenden Verwirrung über das thüringer Erbe. Die 
Großen des Landes waren getheilter Meinung. Einige erklärten 
sich für Markgraf Heinrich, nicht auf Grund der kaiserlichen 
Belehnung, die ganz unbeachtet blieb, sondern nach eigenem Er- 
messen. Dieser kam nach Thüringen, um von dem Lande Be- 
sitz zu ergreifen, was ihm zunächst mit Schloß Eckartsberge und 
der Stadt Weißensee gelang, und kehrte dann seine Waffen mit 
Glück gegen die Anhaltiner. Viele Vasallen und Städte in 
Hessen dagegen und selbst manche thüringische wendeten sich, um 
bei dem Geschlechte der heiligen Elisabeth zu bleiben, an Sophia 
von Brabant und erbaten sich von ihr, wenn sie einen Sohn 
habe, diesen zum Fürsten, worauf der alte Herzog von Brabant 
nicht säumte für die Ansprüche seiner Gemahlin Sophia und 
seiner Tochter Beatrix, Raspes Wittwe (dieser auf ihr Witthum), 
in Hessen persönlich aufzutreten und selbst den Titel eines 
Landgrafen von Thüringen anzunehmen 1). Ende 1247 nahm 
Sophia für ihren 3jährigen, jüngsten Sohn, Heinrich, also 
auch nicht auf Grund rechtmäßiger Erbfolge, von den Alloden 
in Hessen Besitz. Andere verlangten rechtliche Entscheidung der 
beiderseitigen Ansprüche, bevor sie Huldigung leisteten. Zudem 
begannen die Nachbarn, der Herzog von Braunschweig, der 
Graf von Anhalt, zuzugreifen, der Erzbischof von Mainz mit 
Ansprüchen hervorzutreten. Der braunschweiger Otto riß Münden, 
1) Nommel, Gesch. von Hessen II, 16 und Anmerkk. S. 9. 
1247
	        
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