Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1268 
1270 
20 Hetnrich der Vrlauchte und seine Söhne.“ 
Söhnem,“ wie verschiedene Urkunden bezeugen schon in sehr jungen 
Jahren Antheil an den Regierungsgeschäften übertragen. Wahr- 
scheinlich waren ihnen auch diese Länder schon seit 1262 zur 
Verwaltung!übergeben und wurden dann 1265), nach beendigtem 
Streite, ihnen auch förmlich abgetheilt, so daß nun der Vater 
selbst in der Regel nur noch den Titel Misnensis et Crientalis 
Marchio und Dominus terrae Plisnensis führt. 
Wenn aber Heinrich, der kaum 50 Jahre zählte, sich damit 
etwa gemächliche Ruhe und Erholung von vielen Anstrengungen 
bereitet zu haben meinte, wenn er dem Genusse seiner Macht 
und Ptacht in glänzenden Turnieren und Hofhaltungen sich 
widmete oder so vielen Ländern allein kaum vorstehen zu können 
glaubte, so erntete er doch nur zu bald vom ältern. Sohne 
Undank und damit Verdruß und Kummer ein. Zwischen Albrecht 
und Dietrich brach bald nachher (1268) eine so heftige Irrung 
aus, daß Beide Heere gegen einander führten. Ihr Oheim, 
Bischof Dietrich von Naumburg, versöhnte sie endlich, ohne 
jedoch der Ursache des Streites in einem Briefe zu gedenken, 
in welchem er damit seine Abwesenheit bei der Weihung der 
Marienkirche zu Pforta entschuldigt. Ebensowenig ist die Ur- 
sache des Streites, wenn er nicht Folge des frühern mit dem 
Bruder war, bekannt, in welchen Albrecht mit seinem eigenen 
Vater 1270 gerieth, dem er nachher in einer feierlichen Urkunde 
zu Tharand versprechen mußte, ihn und seine Räthe nie zu 
verfolgen oder gefangen zu nehmen, seine Städte und Schlösser 
nicht zu erobern, auch mit seinem Bruder nicht gegen ihn sich 
zu verbinden 1); hlelte Albrecht sein Versprechen nicht, so sollte 
ihn der Vater nach dem Spruche des Bischofs Withego von 
Meißen und des Grafen Herman von Hemmeberg enterben 
können. Beweisen diese Vorgänge auch zur Genüge, daß die 
Geschichte Albrecht nicht mit Unrecht den Beinamen des Ent- 
arteten giebt, so verdankt er denselben doch vorzugsweise der 
1 Der Brief des Gilchofe von Naumburg in Portuchii Chron. 
portense ed. II (Lips. 1739, 4% II, 169. Der Vertrag zwischen Heinrich 
und Albrecht bei Wilh.-Er. Tentzel, Vita Friderici admorsi bei 
Mencke, 88. II, 914, wichtig auch in Beziehung auf den damaligen 
Rechtszustand.
	        
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