Metadata: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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wachsen ist in einer Weise, wie sie sich heute in diesen Verträgen darstellt. 
Und wissen Sie, meine Herren, warum Oesterreich außer Deutschland steht: 
Weil man dort für die Tragweite der Institutionen, die man im Jahre 
1834 in Deutschland durch den Jollverein hervorgerufen hat, keinen Sinn 
und kein Verständniß hatte. Das festeste Band, meine Herren, das Sie 
schlingen können um die Stämme eines großen Volkes, ist die Gemeinschaft- 
lichkeit der materiellen Interessen, und wenn der Herr Abgeordnete Greil 
dem höchstseligen König Ludwig I. darin ein Verdienst zuerkennt, daß er 
den Zollrerein mitgeschaffen hat, so bezeichnet er ihn in demselben Momente 
als den Miturheber der Bewegung, deren Resultat wir heute vor uns haben. 
Dieses Verdienst wird auch dadurch nicht gemindert, daß dieser hochherzige 
König einen Gedanken wieder aufgefaßt hat, den man vor Tausend Jahren 
angeregt hatte; es ist nur Eines zu bedauern, daß die Ausführung um 
Tausend Jahre zu spät kam, und daß sie in einer Zeit erfolgte, in welcher 
dieses Verkehrsmittel durch bereits anderwärts bestehende bessere und zweck- 
mäßigere Einrichtungen hätte ersetzt werden können. Nun fragt der Herr 
Redner, warum man denn bei einer Vergleichung zwischen der baierischen Ver- 
fassung und der norddeutschen immer der norddeutschen den Vorzug gebe, und 
die Vortheile übersehe, die die baierische Verfassung hätte? Meine Herren, 
es ist ein Unterschied zwischen einer Verfassung, die fünfzig Jahre lang in 
Wirksamkeit war, die von den edelsten Geistern eines Volksstammes oder 
einer Anzahl von Volksstämmen gepflegt ward, und zwischen einer Verfas- 
sung, die erst in den Grundprincipien, ich möchte sagen in der Skizze vor- 
liegt. Es ist vielfach behauptet worden, daß die Verfassung des Norddeut- 
schen Bundes Rechte, unzweifelhafte Rechte des baierischen Volkes alterire, 
daß es die Rechte, welche das baierische Volk in Volge dieser Verfassung ab- 
zutreten hat, nicht der Volksrepräsentation im Centrum, sondern der einheit- 
lichen Exekutivgewalt in diesem neuen Bunde zum Opfer zu bringen habe, 
und daraus hat man geschlossen, daß unsere alte, bewährte, uns lieb gewor- 
dene Verfassung mit dem Zustandekommen der Versailler Verträge beseitigt, 
aufgehoben, und das Volk in seinem Rechte geschmälert werde. Nun, meine 
Herren, ich weiß nicht, ob ich noch nothwendig habe, nach den Deductionen, 
die von anderer Seite mit Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit gegeben wor- 
den sind, über diesen Punkt noch ein Wort zu reden. Herr Professor Greil 
hat zwar versucht, die Deductionen des Herrn Abgeordneten Dr. Völk über 
die Tragweite der Bestimmungen über die Militärorganisation im Nord- 
deutschen Bunde zu bezweifeln. Ich würde wirklich fürchten, Wasser in das 
Meer zu tragen, wollte ich jener an der Geschichte dieser Bestimmungen auf- 
gebauten Argumentation irgend ein Wort beifügen. Ich kann nur bestätigen, 
daß ich bei meiner Anwesenheit in Berlin von all den Mitgliedern des Reichs- 
tages, mit welchen ich über diesen Punkt gesprochen habe, derselben Auffassung 
begegnet bin, die Herr Dr. Völk Ihnen mit vollkommener Sicherheit als 
die berechtigte hier nachgewiesen hat. Ich will davon absehen, daß Herr
	        
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