Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1300 
1301 
1301 
1302 
1303 
1304 
1306 
256 Veräußerung der Niederlansitz durch Diczmann. 
veräußern, dies nur an einen Fürsten thun werde. Im Jahre 
1300 hatte er eine freundschaftliche Zusammenkunft mit dem 
brandenburger Markgrafen Otto mit dem Pfeile, bestätigte 1301 
den Gubenern noch alle ihre Freiheiten und Vorrechte, die 
letzte Liebe, die er ihnen erweisen konnte, bei denen er sich so 
oft und viel aufgehalten hatte. Seine Kriege und Leiden hatten 
ihn in eine schwere Schuldenlast gestürzt, aus welcher nur die 
Veräußerung eines ganzen Landes ihn retten konnte; dazu be- 
stimmte er das entlegenste, die Niederlausitz. Daher schloß er 
im August 1301 mit Erzbischof Burkard von Magdeburg dahin 
ab, daß er ihm die Lausitz mit allen seinen eigenen Gütern und 
Rechten in derselben für 6000 Mark abtrat, sogleich aber als 
Lehen zurückerhielt und so den Nießbrauch (dominium utile) 
für Lebenszeit behielt, worauf es an den Ergstuhl gänzlich fallen 
solle. Allein wiewohl der Magdeburger den Kaufschilling be- 
zahlte, gelangte er doch nie zum wirklichen Besitze, weil die in 
dem Vertrage erwähnte Cession des Fürsteurechts (principatus) 
an der Lausitz au den Kaiser und von diesem an den Erzbischof 
von letzterem nicht gefordert worden war, und so die ober- 
lehensherrliche Einwilligung des Kaisers fehlte, daher ein späterer 
Erzbischof Albert vom Kaiser Karl 1IV., damaligem wirklichen 
Besitzer der Lansitz, die Kauffumme, doch als bloße Gnade, 
zurückerstattet erhielt ½. 
Am 29. November 1302 bestätigte Diezmann der Stadt 
Lieberose ihre von Heinrich dem Erlauchten erhaltenen Privi- 
legien, und schon ein Jahr darauf, 28. November 1303, schreibt 
sich Markgraf Hermann von Brandenburg Markgraf der Lausitz, 
indem Diezmann ihm und seinem Vetter Otto IV. von der 
ottonischen Linie 1303 und 1304 Luckau und was dazu ge- 
hört, das Land von der Spree bis an die schwarze Elster, ver- 
kauft hatte; schon binnen der nächsten anderthalb Jahre muß 
auch die östliche Hälfte unter brandenburgische Hoheit gekommen 
sein, da Markgraf Heinrich 1. Jannar 1306 der Stadt Guben 
eine Bestatigung ihrer Privilegien ertheilte. Nach des kinder- 
1) Vergl. Weisse, Gesch. der churs. Staaten II, 40. Weitläufig 
in Worbs' Neuem Archiv 1I, 277 ff. Die rechtsgeschichtlich sehr merk- 
wilrdige Urkunde bei Wilke, Ticem., No. 122.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.