Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Fehden in Thüringen und mit Brandenburg. 259. 
Erzbischof, der die alten, längst verschollenen, thüringisch- 
mainzischen Lehen wieder geltend machen wolltc) und ließ sie. 
theuer genug wieder einlssen. Mit schwerem Gelde büßten 
auch Mühlhausen und Nordhausen „„und die Hungersnoth im 
eingeschlossenen Erfurt zwang endlich den Stadtrath zum Ver- 
gleich-(1315) auf Verlust der albertinischen Gerechtsame und 
Privilegien, oden Bezahlung mit weit höheren Kaufsummen 
und einer Strafe von 10,000 Mark. Die, Grafschaft, an der 
schmalen Gera mochten sie noch 5 Jahre für 300 Mark be- 
halten 1). 
Diesen Ausgang hatte der alte Landgraf Albrecht, der, 
eigentliche Urheber aller dieser verderblichen Händel, nicht mehr 
erlebt. Verschwenderisch, wenn Vorrath da war, darbte er bei 
trocknem Brod, wenn dieser aufgezehrt war, während sein kleiner 
Hofstaat von 9 Personen sich bei Bürgern zu Gaste, lud. In so. 
verächtlicher Lage möchte man ihn gern bedauern, wenn der 
Gedanke seiner schweren Verschuldung und einer gerechten Ver- 
geltung nicht jede Milde des Urtheils verscheuchte. Er, der, 
Entartete, starb am 13. November 1314 74 Jahr alt in 
Erfurt. 
Aber schon war der brandenburgische Streit von Neuem, 
ausgebrochen. Der Landfriede mit Brandenburg vom 12. Julüu 
1313 auf zwei Jahre, während dessen, sich Johann von Bran- 
denburg noch immer meißner Markgraf schrieb, war abgelaufen. 
Begierig das Verlorene wiederzugewinnen, trat Friedrich 1315= 
dem großen gegen Waldemar geschlossenen nordischen Bunde 
bei, dessen Haupt König Erich von Dänemark war. Landsberg, 
einen Theil von Wahren, Freiburg und Mücheln brachte er 
zwar wieder an sich, aber sein Sohn Friedrich der Lahme siel- 
durch einen Pfeilschuß bei der Belagerung des Schlosses Zwenkau. 
Als hierauf Friedrich von Dresden 25. April 1316 starb, 
nahm Waldemar, ohne Rücksicht darauf, daß Friedrich der 
Freudige früher in Folge einer freilich nicht dauernden Aus- 
söhnung von diesem seinem Stiefoheim zum künftigen Erben 
der dresdner Pflege ernannt worden war, als welcher er schon 
1) Die späteren Schicksale dieser nach mehrmaligem Wechsel 1485 für. 
immer eingelöseten Grasschaft siehe Weisse II, 47. 
177 
1814 
1815 
1816
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.