Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

274 Inneres 1190 — 1324. 
Streiter nur gering zu sein; 500 bis 600 Mann bildeten schon 
ein Heer. 
Die Einkünfte des Fürsten bestanden außer dem Ertrage 
der ihm unmittelbar gehörigen Güter in Entrichtungen und 
Leistungen sehr manmigfacher Art, zu denen die verschiedenen 
Klassen der Landeseinwohner unter sehr verschiedenen Titeln 
verbunden waren. Oft ließ auch hierbei der Mangel hin- 
reichender Bestimmtheit der Verhältnisse der Willkür Raum. 
Man unterschied zwar die auf besonderer Vereinbarung be- 
ruhende Bede, petitio, precaria, von der regelmäßiger und 
nach strengerem Rechte zu zahlenden Heischung, eractio, jedoch 
ohne daß sich beide scharf gegen einander abgrenzen lassen. Als 
die Anforderungen der Fürsten häufiger und regelmäßiger wur- 
den, verglichen sich Vasallen und Städte mit ihnen über be- 
stimmte gegen Freiheit von anderen Abgaben zu zahlende Jahres- 
renten. Eine allgemeine Bede wird erst 1350 verwilligt; die 
früheren giugen bloß einzelne Landestheile für momentaue Zwecke 
an. Eine solche war z. B. die Bede, 1 Loth von jedem Pfluge, 
welche 1273 die thüringischen Herren mit dem Landgrafen ver- 
einbarten, um Weißensee von dem Landgrafen von Hessen zu- 
rückzukaufen, die erste, die in Thüringen überhaupt gefordert 
wurde. 1) Geschoß und Urbede wurden als Grundzins von den 
Häusern bezahlt, daher auch die Bürger die Erwerbung von 
Häusern durch Geistliche sehr ungern sahen, weil diese den Schoß 
nicht zahlten. Als Grundsteuer kommt die annna pensio, 
census mansorum, dann eine Menge Naturalzinsen vor; von 
Innungen wurde die Morgensprache, von Verkaufsstätten die 
Mastung erhoben. Unter den dem Landesherrn zu leistenden 
Diensten waren die Baudienste zu dessen Schlössern von Be- 
deutung. Die Regalien wurden zwar noch nicht als zum Fürsten- 
thum gehörig, sondern als des Königs Vorbehalt angesehen, 
gingen aber doch, wie in den meisten Ländern, durch besondere 
Verleihung in die Hände der Fürsten über. Das Bergregal 
stand schon Otto dem Reichen zu. Als nun nach Erschöpfung 
der oberen Gänge um Freiberg auch an anderen Stellen des 
1) Ann. Rcinh., p. 244.
	        
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