278 Inneres 1190 — 1324. Thüringer Friedensgericht.
1281 genannt; es bestand aus einem Richter (entweder und
gewöhnlich der Landgraf selbst, oder ein von ihm ernammter
Graf), der „Hoyptman des Fredis in deme Lande zu Do-
ringen“, capitaneus pacis generalis terrae Thuringicae, heißt,
und 12 Beisitzern (conservatores pacis, die Zwölf ober dem
Frieden des Landes gekorn, die Czwölffe desselbin Friedes pflegir),
welche aus einigen Grafen, 4 Ministerialen, 2 Bürgern von
Erfurt, 1 von Mühlhausen und 1 von Nordhausen bestanden
und alle 3 Jahre wechselten. Sie verbanden sich, allen Friedens-
störungen im Lande vorzubengen, die vorgefallenen auszugleichen;
verfuhren gegen die Friedensbrecher mit Acht und deren Exe-
kution (thaten sie aus dem Frieden in den Unfrieden), straften
mitunter auch solche, die dem Bunde nicht beigetreten waren,
wie sich einmal der Kurfürst von Mainz durch den Kaiser von
einer solchen Strafsentenz entbinden ließ. Auch zogen sie mit-
unter Sachen vor ihren Spruch, die kaum dahin gehörten, weil
man den Unterschied zwischen diesem Landesgericht und dem
landgräflichen um so weniger festhalten mochte, da in beiden
der Landgraf präsidirte, auch der Drang der Zeit Manches
entschuldigen mußte. Die Kosten bestritten die, welche Beisitzer
zu wählen befugt waren; der Ort des Gerichts war verschieden.
Es ist sogar auch zu Mittelhausen, aber auch zu Erfurt,
Gotha, Weißensee gehalten worden, und siegelte unter eigenem
Siegel, dem thüringischen LSwen, mit dem Namen des Friedens-
hauptmanns in der Umschrift. Gegen das Ende des 14. Jahr-
hunderts verlieren sich die Spuren seiner Existenz. ) — In
Meißen dagegen hat das Raubritterthum nie eine gleiche Aus-
dehnung zu gewinnen vermocht wie in Thüringen, da dort die
markgräfliche Macht, die älter war als jede andere im Lande,
das trotzige Selbstgefühl des Adels von vornherein in engeren
Schranken hielt.
Aus demselben Grunde sind auch die Städte Meißens,
ohnehin weit jüngeren Ursprungs als die meisten thüringischen,
nie zu dem Grade von Unabhängigkeit und Selbständigkeit ge-
1) Mart. Schamelius, in der Sammlung vermischter Nachrichten
zur sächsischen Gesch. (Chemnitz 1770, 8°% IV, 209 ff., meist aus v. Grass-
hof, De Mulhusa.