Slaven.
Altern#und Gebärfähigkeit Rücksicht genommen 'wurde, war
nach dem Stande des Beleidigers und des Verletzten oder Er-
mordeten die Strafe fest bestimmt.“ Wer die Hand eines
Hurfenspielers oder Goldschmiedes oder neiner Frieswebevin ver-
wundete, büßte wievfach stärker als #bei gleicher Verwitudung
Anderer. Auf]'den? Mord-eine gebärenden wadeligen Frau
stahden u800 solidi Strafe, fast das Dreifäche von dem, was
dem Balern, für Ermordung eines Agikolfingers angesetzt, war:.
DiemnGrundnorm bei ver Erbschaft war zidaß das Grundeigen“
thum vany#ldie #imännkichen Nachkommen ünd erst im füluften
Glieve 1an die weiblichenö kam. —
1. 1 Endlich: veichezm in die Zeit Kapls des „Großen lich noch
die Anfänge (der Ifür unsere Geschichte so Überaus wichtigen
Markeinrichtungen hinauf; doch #müssen wiv Lkbevor wir diese
besprechen#merst noch!! einen Blick auf die hier in, Betracht
lvmmenden · Stämme · der Slaven werfen.
Bweiter Abschnitt.
Slarische Berölkerung, zuischen Oder und Saale. —
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I1½2¼4/ #/% u—-#17. fl. Gerben oder Ferben, rn
#1 „Inidem Rücken? der germanischen- Völkeri, welche zur Zeit
der (großen Völkerwanderung auszogen; sich ferwibon tden hei-
mischen Gauen neue Wohnsitze zu erobern, warem#'in. die Weichsel-
und!"Oder Gegendem,#nwö #rehedem die Lygier„„Vanvalen##n#
Hermunduren saßen) bom Osten#her #neue Stämme nachge-
wückt „'die nam frühesten (bei Jornandes) unter demi Gesammt-
dnaomemider, eneter, Wenden)#deti Westen bekannt wurden, #mit
dem leinheimischen Namen, sich Slaven nannten, „entweder von
slawa „Nuhm“, oder, wie wahrscheinlicher, von. slowo „Wort“