Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

298 Friedrich der Strenge und seine Brüder. 
Außer vier Söhnen, deren die folgende Geschichte gedenken 
muß, hinterließ der Land= und Mark-Graf Elisabeth, Gemahlin 
des Burggrafen Friedrich von Nürnberg, durch ihn Mutter des 
ersten zollernschen Erwerbers der Mark Brandenburg und so- 
mit Stammmutter der nachherigen Könige von Preußen, und 
Beatrix, vermählt mit Bernhard IV., Grafen von Anhalt. 
2. Die wettinischen Länder unter den Söhnen und Enkelu Friedrichs Il. 
des Ernsten bis zur chemnitzer Theilung 13. November 1332. 
Landgraf Friedrich hinterließ von seiner wittelsbachischen 
Mechthild 4 Söhne, Friedrich den Strengen von 17, Balthasar 
von 13, Ludwig von 9, Wilhelm 1) von 6 Jahren. Einer 
Vormundschaft bedurfte es für den ältesten deshalb nicht, weil 
er nach sächsischem Rechte volljührig war. Dagegen wurde ihm 
von Kaiser Karl IV. 1350 die Vormundschaft über seine Brüder 
auf 10 Jahre zugesprochen. Da ein Erstgeburtsrecht noch nicht 
gesetzlich begründet war und das Theilen der deutschen Terri- 
torien, die man schon fast ganz als Erbgut betrachtete, her- 
kömmlich war, würde wahrscheinlich auch eine solche schon jetzt 
zu Stande gekommen sein, wenn nicht die alte gothaische Groß- 
mutter und wackere Räthe, gewarnt durch die bitteren Er- 
fahrungen früherer Generationen, für eine gemeinschaftliche Re- 
gierung der drei Brüder (Ludwig war zum geistlichen Stande 
bestimmt) gewesen wiren. So regierte Friedrich der Strenge 
für sich und seine Brüder, und noch 1356 am Sonntage Iu- 
bilate verglich man sich darüber von neuem feierlich zu Gotha. 
Es war ein Bruderwort, was da gesprochen wurde: „Ihr Ding 
sollte Ein Ding seyn, und ihre Lande Einem als dem Anderen 
zu Gebote stehen und unterthäuig sein. Nimmer wollten sie 
sich sondern noch theilen im jetzigen und künftigen Besitz; auch 
einander gehorsam und berathen sein zu Frommen ihrer Land 
und Leute; ohne ihre gekornen Räthe ihre Herrschaften nicht 
verleihen noch vergeben, und alle Aufläufe und Zwietracht durch 
jene gütlich entscheiden lassen ?). 
1) Wahrscheinlich nach scinem Urgroßvater, dem Grafen Wilhelm von 
Holland, genannt. 
2) J. Gottlob Horus Lebens-= und Helden-Geschichte Friedrichs
	        
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