Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

802 Friedrich der Strenge und seine Brüber. 
den Herzog Albrecht von Braunschweig, grubenhagener Linie, 
der sein Schloß Salz der Helden, davon er auch der Herzog 
von Salze hieß, mit seiner Kanone (der ersten, deren wir zu ges 
denken haben) tapfer vertheidigte, verwüstend in Thüringen 
eingefallen war. Friedrich eroberte die Schlösser Hindenburg, 
Windhausen, Lichtenstein und behielt sie auch im Frieden. Da- 
mals stand der Landgraf an der Spitze eines vereintew Heeres 
von 8000 Gleven! Nicht minder nahm Friedrich auf Seiten 
Hessens an der Fehde gegen Otto den Tapfern oder Quaden 
von Braunschweig-Göttingen (den das Volk nur den wüthenden 
Hund zu neunen pflegte) Theil, der Ansprüche oder nur Hoff- 
nung auf Hessen zu haben vermeinte. Otto stiftete, die Unzu- 
friedenheit des hessischen Adels für seine Zwecke benutzend, ins- 
geheim einen großen Bund mit dem Abt von Hersfeld 8iGrafen 
und fast 2000 Adeligen von der Elbe bis zum Nheimn;eddessen 
Bundeszeichen ein Stern, golden für die Ritter, silbern für die 
Knappen, auf Schild oder Helm oder sonst am Steigbügel ge- 
tragen wurde! Bumeshauptmann war Graf Gottfried von 
Ziegenhain, der Stern aus seinem Wappen entlehnt. Dagegen 
waren die Städte den Landgrafen Heinrich und Hermannvon 
Hessen treu, welche nun Landgraf Balthasar von Thüringen zu 
einem Hilfsbündniß bewog. Wie leicht hätte auch bei der 
Stimmung des thüringer Adels und bei dem alteni Koü- 
föderationsgeist jener Zeit der Bund sich auch nach Thüringen 
verbreiten können. Auch in Franken vereinigten sich 1387 in 
ähnlicher Weise 137 Grafen, Herren, Nitter und Knechte zu 
einer Turniergesellschaft. In diesen Tagen gemeinsamer Ge- 
fahr, wo man mit den Köpfen der Hydra zu streiten schien, 
gedachten zu Eschwege 9. Juni 1373 die zwei hessischen (Hein- 
rich der Eiserne und Hermann der Gelehrte, sein Neffe) und 
die drei thüringischen Landgrafen jener früheren Erbverbrüderung, 
der einst Ludwig der Bayer entgegen gewesen war, welche, da 
das hessische Haus auf schwachen Füßen stand, wie der Muade 
wohl ermessen hatte, dessen Hoffnungen mit einem Maln ver- 
nichten und ein festeres Band um beide Fürstenhäuser Fehen 
sollte. Ottos Ansprüche wurden auf ewige Zeiten ausgeschlossen. 
Die fünf Fürsten verbürgten sich für ihre gesammten gegen-
	        
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