Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1440 
1384 
814 Friedrich der Streitbare. 
pflichteten ihn, die wichtigern Regierungsangelegenheiten künftig 
nicht ohne ihren Beirath zu besorgen. 1) Dafür aber erregten 
Graf Friedrich von Heldrungen und die von ihm gestiftete 
Fleglerbrüderschaft, die ihren Namen wahrscheinlich von dem 
Zeichen in ihrem Banner entlehnte, neue Unruhen, nahmen den 
Grafen von Hohnstein gefangen und bemächtigten sich seines 
Schlosses, worauf die Fürsten, von des Gefangenen Sohne an- 
gerufen, Heldrungen und Wiehe eroberten und diesem gegen 
Kelbra und einige Pfandschaften im Anhaltischen übergaben. 
Friedrich von Heldrungen wurde von Köhlern auf dem Harze 
erschlagen, ohne mit den Fürsten zur Sühne gekommen zu sein. 
Friedrich ist übrigens bis an sein Ende 1440 nie mündig ge- 
worden; von den 4 Löwen, die er im Wappen zeigte, führte 
er keinen in der Brust; er tritt hinter seiner kräftigeren 
Gemahlin Anna und seinen osterländischen Vettern in den 
Hintergrund und würde vergessen sein, wenn nicht hin und 
wieder eine Urkunde seinen Namen und sein Leben bemerklich 
machte. 
Ungleich mehr Kraft zeigt sich dagegen in der osterlän- 
dischen Linie des wettinischen Fürstenhauses. Sie war be- 
stimmt, nicht nur endlich Alles wieder zu vereinigen, sondern 
auch die wichtigste Erwerbung, die des Herzogthums Sachsen mit 
der Kurwürde zu machen. Vor Allen zeigt sich Friedrich der 
Streitbare als einen energischen Mann, der darum auch vor 
seinen Brüdern, obgleich mit ihnen gemeinschaftlich regierend, 
entschieden hervortritt, wie er sie auch überlebte und allein den 
Stamm fortpflanzte. 
Schon 1384 betheiligte sich Friedrich nebst seinem Bruder 
Wilhelm an der Fehde, welche im Bisthum Merseburg zwischen 
dem vom Kapitel zum Bischof gewählten Grafen Heinrich von 
Stollberg und dem von Urban VI. durch päpstliche Provision 
1) Urkunden bei Horn, Friedrich der Streitbare, Nr. 145. 169. 
245. Historia de Landgrav. Thur. bei Pist.-Struv. 1 (1362), und 
ein weniger beachtetes kleines deutsches Chronicon in. Schöttgen und 
Kreyssig: Dipl. et serr. I, 85—106. Vgl. auch J. Gottfr. Hoche, 
Geschichte der Grasschaft Hohenstein (Halle 1790, 8°%, S. 132. Daß die 
Flegler „schlecht bewaffnetes Gesindel“ gewesen seien, sagt die Hist, de 
Landgr. nirgenbs.
	        
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