1440
1384
814 Friedrich der Streitbare.
pflichteten ihn, die wichtigern Regierungsangelegenheiten künftig
nicht ohne ihren Beirath zu besorgen. 1) Dafür aber erregten
Graf Friedrich von Heldrungen und die von ihm gestiftete
Fleglerbrüderschaft, die ihren Namen wahrscheinlich von dem
Zeichen in ihrem Banner entlehnte, neue Unruhen, nahmen den
Grafen von Hohnstein gefangen und bemächtigten sich seines
Schlosses, worauf die Fürsten, von des Gefangenen Sohne an-
gerufen, Heldrungen und Wiehe eroberten und diesem gegen
Kelbra und einige Pfandschaften im Anhaltischen übergaben.
Friedrich von Heldrungen wurde von Köhlern auf dem Harze
erschlagen, ohne mit den Fürsten zur Sühne gekommen zu sein.
Friedrich ist übrigens bis an sein Ende 1440 nie mündig ge-
worden; von den 4 Löwen, die er im Wappen zeigte, führte
er keinen in der Brust; er tritt hinter seiner kräftigeren
Gemahlin Anna und seinen osterländischen Vettern in den
Hintergrund und würde vergessen sein, wenn nicht hin und
wieder eine Urkunde seinen Namen und sein Leben bemerklich
machte.
Ungleich mehr Kraft zeigt sich dagegen in der osterlän-
dischen Linie des wettinischen Fürstenhauses. Sie war be-
stimmt, nicht nur endlich Alles wieder zu vereinigen, sondern
auch die wichtigste Erwerbung, die des Herzogthums Sachsen mit
der Kurwürde zu machen. Vor Allen zeigt sich Friedrich der
Streitbare als einen energischen Mann, der darum auch vor
seinen Brüdern, obgleich mit ihnen gemeinschaftlich regierend,
entschieden hervortritt, wie er sie auch überlebte und allein den
Stamm fortpflanzte.
Schon 1384 betheiligte sich Friedrich nebst seinem Bruder
Wilhelm an der Fehde, welche im Bisthum Merseburg zwischen
dem vom Kapitel zum Bischof gewählten Grafen Heinrich von
Stollberg und dem von Urban VI. durch päpstliche Provision
1) Urkunden bei Horn, Friedrich der Streitbare, Nr. 145. 169.
245. Historia de Landgrav. Thur. bei Pist.-Struv. 1 (1362), und
ein weniger beachtetes kleines deutsches Chronicon in. Schöttgen und
Kreyssig: Dipl. et serr. I, 85—106. Vgl. auch J. Gottfr. Hoche,
Geschichte der Grasschaft Hohenstein (Halle 1790, 8°%, S. 132. Daß die
Flegler „schlecht bewaffnetes Gesindel“ gewesen seien, sagt die Hist, de
Landgr. nirgenbs.