Niederlausitz 1824 — 1423. 8256
nahm. Vielmehr wurde die Lausitz. der Schauplatz des aus-
brechenden Krieges, und um die wittelsbacher Partei einzu-
schüchtern und von jedem Versuche, nach Kaiser Ludwigs IV.
Tode den Thron zu behaupten, abzuschrecken, stellte Karl im
Verein mit Rudolf, von Sachsen, den Fürsten von Anhalt und
dem Erzbischof von Magdeburg den falschen Waldemar dem
Brandenburger entgegen, belehnte ihn als deutscher König 1348
mit Brandenburg und Landsberg. und ließ sich dafür von ihm
die Niederlausitz abtreten. Als aber nach Günthers von
Schwarzburg kurzer Gegenkönigsrolle die Wittelsbacher mit
Kaiser Karl IV. sich auszusöhnen dienlich fanden, erhielten sie
im Vergleich von Budissin 15. Februar 1350 wieder die Be-
lehnung mit Braudeuburg, der Niederlausitz und Landsberg 7),
und Ludwig der Römer, als sein Bruder Ludwig der Branden-
burger sich nach Bayern zurückgezogen, und Otto nahmen später
sogar den König Wenzel von Böhmen, des Kaisers, Sohn, in
ihre Erbverbrüderung mit auf (1363). Schwierigkeiten hatten
den Markgrafen Friedrich den Ernsthaften von Meißen bisher
verhindert, den 1347 ihm eingeräumten Pfandbesitz über die
Lausitz anzutreten; erst seinen Söhnen wurde 1361 nach er-
neuten Unterhandlungen wegen der vorgeschossenen großen
Summen von Markgraf Ludwig der Luckauer Kreis, Friedland
und Kottbus eingeräumt. Dreizehn Jahre lang waren seitdem
die meißner Markgrafen nutznießende und mitregierende Landes-
herren der westlichen Niederlausitz und bauend auf die finanzielle
Zerrüttung der brandenburgischen Wittelsbacher verfuhren sie,
als ständen sie unbediugt in landesherrlichen Rechten, aber
Karl IV., der die Erwerbung der Niederlausitz nie aus den
Angen verloren hatte, brachte 1363 die Markgrafen von Bran-
denburg dahin, daß sie ihn und seinen Schwager, den Herzog
Bolko II. von Schweidnitz und Jauer, auf dessen Lebengzeit
für die ihnen von den meißner Markgrafen vorgestreckte Summo
von 21,000 Mark und 10,000 Schock Groschen in den Pfand-
besitz der Lausitz eintreten ließen; im folgenden Jahre# erkannten
die Letzteren zu Pirna diese Weiterverpfändung an, und Herzog
4.
1) Riedel, Cod. Brand. II, 2. p. 269—272.
1846
1350
1868