Thüringen, Meißen, Osterland. Verfassung. 881
Koncil zu Kostnitz vor, wo die heiligen Väter sich auch mit
einem Ochsendiebstahl in der Lansitz beschäftigten 1).
Was unn die inneren politischen Verhältuisse der damaligen
wettinischen W#nder selbst, nämlich Thüringens, Meißens und
des Osterlandes (in welchem seit Ende des 14. Jahrhunderts
auch das Pleißnerland aufging) betrifft, so ist von einer allge-
meinen und gleichmäßig durchgebildcten Verfassung durchaus
noch nicht zu reden, vielmehr beruhen alle Verhältulsse noch
auf Einzelvertrag und besonderer Anerkenntniß zwischen dem
Landesherrn einer-, seinen Vasallen und Städten anderseits, wie
sie namentlich bei Regierungswechseln, wo die Einigungen des
Fürsten mit seitren Insassen erneilert, bestätigt, eribeitert wurden,
stattzufinden pflegten. So hatte z. B. Friedrich der Freudige
1308 die Vasallen aus Thüringen und dem Osterlande nach
Erfurt berufen, um sich als Erbe Diezmanns mit ihnen zu
vertragen. Daß dabei auch die thüringischen Städte (sechs
Jahre, nachdem die Städte in Frankreich den tiers état der
btats généraux zu bilden augefangen hatten und knieend ihre
Bitten überreichen durften) berufen worden waren, zeugt von
dem größern Ansehen, welches die Gemelnden in Thüringen
dem Landgrafen gegenüber immer: gehabt haben mochten. Wie
aber hierbei die Ausbildung der Territortalhoheit in stetlgem
Vorwärtsschreiten begriffen blieb, lehrt namentlich ein Sühn-
brief von 1335, in welchem der Bischof von Naumburg, die
Grafen von Schwarzburg und Stollberg, die Herren von
Schönburg und Andere dem Markgrafen das Versprechen gaben;
ihm zut dienen und gehorsam zu sein, sowie sie dies „von
Rechtswegen“ schuldig seien. In demselben Maße jedoch, als
die eigenen Mitteb'ver Landtsfürsten ulcht mehr ausreichten, um
die Ausgaben für die Heeresrüstung und die äuch noch so ein-
fache Verwaltung zu bestreiten, wurden sie genöthigt; sich um
Bewilligungen an ihre Insassen zu wenden und eben deshalb
dem Beirathe und der Willensäußerung derselben einen größeren
Einfluß einzuräumen. Noch aber bildeten Städte und Ritter-
1) Außer der angeflhrten Urkundensammlung) Käuffer, Pelzel
ist auch der für die Oberlausich weit vollständigere Grosser (s. S. 327,
Anm. 1) benutzt.