884 Inneres 1324 —1425.
menen und zu ihren Kammerknechten erhobenen. Juden, welche
von dem Gerichte der Vögte, und Schultheißen befreit, bei ihrem
Judenrecht erhalten, wider geistlichen und weltlichen Bann #ge-
schützt wurden, mochten manchmal wie ein Schwamm betrachtet
werden, den man sich vollsaugen ließ, uUum ihn dann auszu-
pressen.., Zwar brachtem es die Markgrafen dahin, daß die von
König Wenzel 1391 gegebene Verordnung wegen Kassirung der
Judenschulden (mit. 15 % für den kaiserlichen. Fiscus) für die
wettinischen Länder nicht in Kraft trat; zwar wurde selbst 1425
das Schutzgeld derselben vermiudert; aber mehrmals wurden
sie auch auf landesherrlichen Befehl in Ketten und Banden
geworfen und nur gegen große Summen wieder in Freiheit
gesetzt. Dann mußten sie freilich Brunnen vergiftet oder Christen-
kinder langsam gemordet haben ).
Von andern Einkünften der Fürsten wird jetzt auch das
Bergregal bekannter. Die Landesherren hatten den Vorkauf
der Metalle, den. Bergzehenten. Die Münzgorechtigkeiten, die
sie 1380 an zwei Edelleute auf 4 Jahre verpachteten, brachten
4000 Schock prager oder freiberger Groschen (in welchem Fuße
gemünzt werden mußte) ein. Auch die koburger Münzstätte,
wo man nach würzburger oder regensburger Fuße münzte,
muß bedeutend eingetragen haben. Anfangs gingen noch 60
Groschen auf die Mark, so daß man nach Schocken wie nach
Marken zählte und nur die Häller (von Halle in Schwaben)
wog, zu denen 4 Loth Kupfer mitgenommen wurden. Im
Jahre 1380 machten die Markgrafen aus, daß aus der feinen
Mark. 72. Groschen geschlagen werden sollten. Die letzteren
kommen unter sehr verschiedenen Benennungen vor: Spitz-,
Schmal-, Breit-, Eugel-, Kreuz-, Schild-Groschen, Judenköpfe
u. s. w. Trotzdem ging die Münzverschlechterung fort, sie war
eine Art von rohem Steuermodus. Dem Markgrafen Wilhelm I.
sagte man nach, mit den schlechten Groschen, die er schlug,
habe er seine Unterthanen um den dritten Theil ihres Gutes
gebracht 2). Der Münzvertrag, welchen die wettinischen Fürsten
1) Iist. de Landgrav. Thur. bei Pistor.-Strur. I, 1362 und
W. Ern. Tentzel, Supplem. hist. Gothan. (Jen. 1701, 45) II, 269.
2) Lübecker Chronik bei Grautoff II, 469.