Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

884 Inneres 1324 —1425. 
menen und zu ihren Kammerknechten erhobenen. Juden, welche 
von dem Gerichte der Vögte, und Schultheißen befreit, bei ihrem 
Judenrecht erhalten, wider geistlichen und weltlichen Bann #ge- 
schützt wurden, mochten manchmal wie ein Schwamm betrachtet 
werden, den man sich vollsaugen ließ, uUum ihn dann auszu- 
pressen.., Zwar brachtem es die Markgrafen dahin, daß die von 
König Wenzel 1391 gegebene Verordnung wegen Kassirung der 
Judenschulden (mit. 15 % für den kaiserlichen. Fiscus) für die 
wettinischen Länder nicht in Kraft trat; zwar wurde selbst 1425 
das Schutzgeld derselben vermiudert; aber mehrmals wurden 
sie auch auf landesherrlichen Befehl in Ketten und Banden 
geworfen und nur gegen große Summen wieder in Freiheit 
gesetzt. Dann mußten sie freilich Brunnen vergiftet oder Christen- 
kinder langsam gemordet haben ). 
Von andern Einkünften der Fürsten wird jetzt auch das 
Bergregal bekannter. Die Landesherren hatten den Vorkauf 
der Metalle, den. Bergzehenten. Die Münzgorechtigkeiten, die 
sie 1380 an zwei Edelleute auf 4 Jahre verpachteten, brachten 
4000 Schock prager oder freiberger Groschen (in welchem Fuße 
gemünzt werden mußte) ein. Auch die koburger Münzstätte, 
wo man nach würzburger oder regensburger Fuße münzte, 
muß bedeutend eingetragen haben. Anfangs gingen noch 60 
Groschen auf die Mark, so daß man nach Schocken wie nach 
Marken zählte und nur die Häller (von Halle in Schwaben) 
wog, zu denen 4 Loth Kupfer mitgenommen wurden. Im 
Jahre 1380 machten die Markgrafen aus, daß aus der feinen 
Mark. 72. Groschen geschlagen werden sollten. Die letzteren 
kommen unter sehr verschiedenen Benennungen vor: Spitz-, 
Schmal-, Breit-, Eugel-, Kreuz-, Schild-Groschen, Judenköpfe 
u. s. w. Trotzdem ging die Münzverschlechterung fort, sie war 
eine Art von rohem Steuermodus. Dem Markgrafen Wilhelm I. 
sagte man nach, mit den schlechten Groschen, die er schlug, 
habe er seine Unterthanen um den dritten Theil ihres Gutes 
gebracht 2). Der Münzvertrag, welchen die wettinischen Fürsten 
1) Iist. de Landgrav. Thur. bei Pistor.-Strur. I, 1362 und 
W. Ern. Tentzel, Supplem. hist. Gothan. (Jen. 1701, 45) II, 269. 
2) Lübecker Chronik bei Grautoff II, 469.
	        
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