unter dem Haus Aslanien. 655
Otto der Reiche, Albrechts anderer Sohn, hatte den
Stammbesitz von Ballenstädt und Anhalt nicht allein gewahrt,
sondern auch reich vermehrt; er starb 1123. Sein einziger
Sohn= war Albrecht der Schöne oder der Bär, der schon
1123 sich mit Lothars von Sachsen Hilfe der Osemark (ohne,
und 1124—1131 mit der Niederlausitz) bemächtigt hatte. So
geschah die eigentliche Erwerbung des nachherigen Kur= oder
wittenberger Kreises, der wenigstens einen bedeutenden Theil
dessen bildete, was damals noch Ostmark ohne die Lausitz heißen
konnte. Dann erhielt er durch Lothar den Kaiser 1134 die
feierliche Belehnung mit der durch Markgraf Konrads (von
Plötzke) Tod 1133 eröffneten Nordmark (Altmark, Salzwedel)
und von dem Hohenstaufen Konrad III. das 1138 dem Welfen
Heinrich dem Stolzen abgesprochene Sachsen. Aber auch dieser
zweite askanische Besitz von Sachsen war nur vorübergehend,
da 1142 Albrecht gegen Rückempfang der ihm im Krieg ge-
nommenen eigenen Länder auf Sachsen für Heinrich den Löwen
wieder verzichtete. Nach Wiederanfall der orlamündischen Güter
gelang ihm auch die Erwerbung der slavischen Staaten des
Fürsten Pribislav (Heinrich) von Brandenburg (1142), auf
welche ein trausalbingischer Ducat statt des in Sachsen ver-
lorenen und das zur Wahl eines deutschen Königs berechtigende
Erzkämmeramt gegründet wurde. Aus dieser Erwerbung wurde
später, in Vereinigung mit der Nordmark, die Markgrafschaft
Brandenburg gebildet; während die schon früher erworbene
Ostmark (soweit nicht Stücke derselben, wie die Grasschaft
Breue, welche die Wettiner besaßen, Prettin und Pretsch in
den Händen des Bischofs von Meißen, Gommern, Ranis,
Elbenan, die den Burggrafen von Magdeburg zuständig waren,
die Grafschaft Barby, welche dem Stifte Quedlinburg gehörte,
schon fremde Herrschaft anerkannten) in eine DOynastie oder ein
Erbgut des askanischen Hanses umgewandelt wurde, wegen großer
Verödung durch Kriege für einige Gegenden (Fläming) flan-
drische und rheinische Kolonisten und zur Vertheidigung slavischer
Einfälle, vielleicht auch zur inneren Organisation und Verwaltung
eine Anzahl Burgwarten erhielt, von denen Wittenberg
(eigentlich die weiße Burg), Dobin, Wieseuburg, Zahne, Elster-
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