1444
882 Kurfürst Friedrich der Sanftmüthige.
verlieh Felix V. den sächsischen Herzögen „um ihre und ihres
Vaters Verdienste um die Bekämpfung der Hussiten zu belohnen
und um ihren Adel zur ferneren Abwehr der Ketzerei ihnen
fügsamer zu machen“ das Präsentationsrecht zu vier Kanonicaten
in Naumburg und Merseburg und zu dreien in Wurzen, Bautzen
und Zeiz, dazu das Nominationsrecht für die drei sächsischen
Bisthümer auf 100 Jahre, nachdem ihnen schon vorher, eben-
falls im directen Gegensatz zu den Tendenzen des baseler Cou-
cils, vom Könige die Befugniß verliehen worden war, die von
ihm ausgehenden „ersten Betbriefe und Versehungen auf alle
Gestifte, Stiftskirchen und Klöster ihrer Lande bei Kräften und
Mächten zu behalten und, wo die unterdrückt würden, mit Hilfe
und Beistand einzuschreiten"“. Auch für Friedrich handelte es
sich sowenig wie für die Mehrzahl der Fürsten um die Frei-
heit der Kirche, sondern um die Ausdehnung seiner landesfürst-
lichen Macht über die Kirche. Zu diesem Ende fuhr er fort,
sich die Wege nach beiden Seiten hin offen zu halten. Obschon
daher eine Versammlung der Bischöfe und Prälaten von Sachsen,
Thüringen und Meißen, die er gegen Ende 1444 nach Leipzig
berufen hatte, um ihre Meinung wegen des Kirchenstreites zu
hören, sich mit alleiniger Ausnahme des leipziger Dominikaners
Dr. Johannes Kuno feierlich für das baseler Concil erklärte
und nur den Wunsch nach dessen Verlegung an einen andern
Ort aussprach, so zeigte er doch in den Unterhandlungen, welche
die Kurfürsten 1444 mit Frankreich anknüpften, die größte Lau-
heit gegen die Interessen der versammelten Väter, weil ihm
um Luxemburgs willen an dem Bündniß mit dem Könige von
Frankreich ungleich mehr gelegen war als an jenem, zumal
auch das savoyische Verlöbniß sich zerschlug. Mehr und mehr
neigte sich in dem kirchlichen Zerwürfniß die Wagschale zu
Gunsten des römischen Papstes Eugens IV., zumal auch König
Friedrich ihm die Hand bot, um die oligarchischen Gelüste der
Kurfürsten zu bekämpfen. Für den Kurfürsten von Sachsen
aber kam noch ein besonderer Grund hinzu, der es ihm rath-
sam machte, den Widerstand gegen den König aufzugeben: er