Herzog Wilhelm III. von Sachsen. 883
bedurfte dessen Wohlwollen in dem Zerwürfniß mit seinem
Bruder Wilhelm. 1)
2. Die Zeiten Friedrichs und Wilhelms don 1440 bis 1464.
In den oben erzählten Verwickelungen, welche auf Frie-
drichs des Streitbaren Tod folgten, hatten der Kurfürst und
sein jüngster Bruder Wilhelm stets fest und eng zusammen-
gehalten. Jemehr jedoch Wilhelm zu männlichen Jahren her-
anwuchs, desto lockerer wurde das Band brüderlicher Eintracht.
Wilhelm, jetzt 16jährig, voll Lebenslust, ein Freund ritterlicher
Künste, der Tafel, der Jagd, der Frauen, heftig aufbrausend
und rasch zufahrend, doch ohne Falsch und, wie solche Naturen
gewöhnlich, fremden Einflüssen leicht zugänglich, in allem das
Gegentheil seines Bruders, ertrug mit wachsendem Unwillen
die Bevormundung, welche der Kurfürst fortfuhr über ihn zu
beanspruchen. Hatten sie sich schon über die thüringische Erb-
schaft ihres Oheims schwer verständigen können, so brach seit
dem Tode ihre Mutter Katharina 1442 die Zwietracht, ge-
schürt von dem Eigennutz gewissenloser Räthe, offen hervor.
Namentlich waren es die Brüder Apel und Busso von Vitz-
thum, Beruhard von Kochberg und Friedrich von Witzleben,
welche den leidenschaftlichen und kriegerischen Wilhelm gegen den
Kurfürsten und dessen Vertraute, den Bischof Johann von Merse-
burg, Marschall Otto von Bebenburg, Otto Spiegel und den
Kanzler Johann Magdeburg einnahmen. Der Einfluß, den
die Vasallen hier besonders durch ihre Dienste gegen die Hussiten,
wie anderwärts durch den Beistand gegen die Städte, gewonnen
hatten, fing an den Fürsten gefährlich zu werden; desto ernst-
licher war der Kurfürst darauf aus, sie in die früheren Schran-
ken zurückzuweisen.
Am 10. September 1445 schritten die Brüder in Alten-
burg zu einer Theilung ihrer Länder. Der jüngere machte die
Theile, der ältere wählte; also noch nicht nach Sachsen-Kürrecht,
wo der ältere theilt, der jüngere wählt. Wilhelm, von Apel
von Vitzthum veraulaßt, forderte, wiewohl vergeblich, auch
1) Eine ins Einzelne gehende Untersuchung über diese Verwickelungen
s. in Pückert, Die kurfürslliche Neutralität (18658).
1445