Geistliche Würden. Tod Herzog Wilhelms. Reichskriege. 408
selbst (71 1484). Der Erfurter ganze Hoffnung stand jetzt auf
dem greisen Herzog Wilhelm, aber dieser starb noch 1482.
Sein Tod vereinigte die ganze Masse der wettinischen
Länder unter Ernsts und Albrechts gemeinschaftlicher Herrschaft,
ein Fürstenthum, so groß und so blühend wie wohl kein zweites
im Reiche. Zunächst mußte nun Erfurt, von beiden Seiten
durch die Übermacht der wettinischen Nachbarn umspannt, sich
beugen und den lange Zeit mit großer Energie verfolgten Un-
abhängigkeitsplänen für immer entsagen. Mit dem Erzbischof
schloß die Stadt zu Amorbach im Odenwalde dahin ab, daß
sie das Hochstift stets als den rechten Erbherrn anerkennen
wolle; mit Kurfürst Ernst zu Weimar 3. Februar 1483, daß
die sächsischen Fürsten die Stadt unter ihren Schutz und Schirm
annehmen und dafür jährlich zu Lichtmeß 1500 Gulden Schutz-
geld erhalten sollten; dagegen wurden der Stadt ihre alten
Rechte und Freiheiten, ihr Schloß, die Cyriaksburg, besonders
auch ihre Gerichte im bisherigen Umfange gegen ein Strafgeld
von 40,000 Fl. bestätigt. Die Stadt mußte sich ferner zur
Heeresfolge verstehen, wenn die sächsischen Länder angegriffen
würden, doch sollte sie nicht außer Landes zu dienen verpflichtet
sein; bei neuen Irrungen solle ein Ansträgalgericht zu gleichen
Theilen ernannt und von dessen Erkenntniß keine Appellation
verstattet werden u. s. w. Auch die Grafschaft an der schmalen
Gera wurde für 10,800 Gulden wieder eingelöst 7).
Während so die wettinische Macht zu einer nie dagewesenen
Höhe emporwuchs, wurde die Theilnahme der sächsischen Fürsten
auch durch die Bedrängniß des Reiches nach zwei Seiten hin
in Anspruch genommen. Von Osten her bedroheten Matthias
von Ungarn und die Türken den Kaiser in seinen Erblanden,
im Westen schritt Karl der Kühne, Herzog von Burgund, in
Verfolgung seiner stolzen Pläne zum Angriff. Als er Neuß
1474 belagerte, erhob sich das Reich gegen den gemeinsamen
Feind. Entsprechend seinen persönlichen Neigungen war es Al-
brecht, der sich in den folgenden kriegerischen Verwickelungen
vorzugsweise thätig erwies. Die auf dem Tage zu Würzburg
) Nic. de Siegen, Chron. eccles. (el. Wegele 18560), p. 461
bis 493; Gudenus, Hist. Erfurt., p. 132—163.
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1483