Reichsangelegenheiten. 433
löste sich schon 1502 von selbst auf, viele Fürsten schlossen sich 1603
geradczu dem Könige an, der kaum erkannt hatte, daß er um-
sonst auf den Beistand der Stände gegen Frankreich gehofft
habe, als er schnell Frieden schloß, um gegen die Opposition
im Reiche freie Hand zu haben. Nicht lange, so beugten sich
alle Fürsten vor dem Könige, nur Friedrich blieb fest bei der
eimmal eingeschlagenen Richtung, er allein wagte es, sich zu dem
gedemüthigten Pfalzgrafen zu halten. Trotzdem ernannte ihn
Max, als er 1507 wieder nach Italien zog, zum Reichsgeneral= 1607
statthalter (imperi# locum tenens generalis; eine Anzahl geist-
licher und weltlicher Fürsten, selbst Deputirte der Stadt Nürn-
berg und des damals vor allen blühenden Augsburg sollten ihm
als Vicariatsräthe zur Seite stehen. Hätte Maximilian, statt
sich in seiner auswärtigen Politik ausschließlich von den Rück-
sichten auf die europäische Stellung seines Hauses leiten zu
lassen, es verstanden, sich zum Vorkämpfer des Reiches zu machen,
es, wäre möglich gewesen, eine Verständigung zwischen den sich
widerstrebenden Teudenzen, vor allem mit Friedrich dem Weisen,
dem eigentlichen Vertreter der deutschen Interessen, zu erzielen.
Daß er statt dessen der Ligue von Cambra beitrat, Mailand
an Frankreich überließ, weckte die kaum bewältigte Opposition
zu neuem Leben und brachte Friedrich aufs neuc an ihre Spitze.
Er lehnte 1509 das ihm angetragene Reichsfeldmarschallamt 1608
im Kriege gegen Venedig „wegen Blödigkeit und Schwachheit
des Leibes“ ab, der Reichstag zu Worms verweigerte die ge-
forderte Hilfe.
In der That, Maximilian hatte alle Ursache, den Wider=
stand, den er von Friedrich erfuhr, nicht gering anzuschlagen.
Noch trat die Spaltung zwischen den beiden sächsischen Linien
nicht so schroff hervor, um der Geltung des Hauses nach außen
wesentlich Abbruch zu thun, noch konnte es als eine vereinigte
Macht gelten. Des Kurfürsten Bruder war Erzbischof von
Magdeburg, sein Vetter Friedrich, Herzog Albrechts Sohn, seit
1498 Hochmeister des deutschen Ordens in Preußen; die Hoff-
nung, daß die Albertiner sich im Besitz von Ostfriesland (s. u.)
behaupten würden, war noch nicht geschwunden; seit 1507 hatte
der Kurfürst die Anwartschaft auf Lauenburg, die auf Jülich
Böttiger, Geschichte Sachsens, 2. Aufl. I. 28