911
912
86 Kampf Konrads I. mit Herzog Heinrich.
Burchards Söhne, Burchard II. und Bardo, von denen
jener mit dem neuen König Konrad verschwägert wurde, be-
bielten vorerst ihre erblichen Besitzungen in Thüringen. Im
Jahre 911 hatte Otto der Erlauchte die ihm — so angesehen
war sein Name — von den Franken und Sachsen angetragene
Reichskrone wegen seines Alters zurückgewiesen, und so wurde
sie dem Sohne jenes Konrad, des Lehnsherrn und gewesenen
Markgrafen von Thüringen, übertragen. Wirklich starb Otto
schon 912 mit Hinterlassung seiner Amter und Länder an
seinen Sohn Heinrich.
Jetzt glaubte Konrad die günstige Gelegenheit gekommen,
um die herzogliche Gewalt, die sich auch anderwärts, in Baiern
und Schwaben, drohend gegen das Königthum erhob, und zwar
zunächst in Sachsen, wo sie sich am frühesten entwickelt hatte,
einzuschränken. Darüber, was den nächsten Anlaß zu dem Zer-
würfniß des Königs mit dem jungen Heinrich gab, berrscht
einiges Dunkel 1). Daß es sich nicht allein um die thürlugischen
Grafschaften handelte, über welche ihm Konrad die Lehen ver-
weigerte, ergiebt sich daraus, daß auch das Kloster Hersfeld
damals durch Konrad wieder von Heinrich unabhängig wurde.
Allem Anschein nach lag insbesondere dem Erzbischof Hatto
von Mainz, dessen Stifte Thüringen untergeben war und das
hier zahlreiche Güter besaß, viel daran, den der geistlichen Ge-
walt gefährlichen Nebenbuhler zu beseitigen, und eben hierin
dürfte der Grund zu suchen sein, weshalb Heinrich dessen Güter
zuerst verwüstend heimsuchte. Vielleicht wollte der König den
Söhnen Burchards, vielleicht sogar seinem eigenen Bruder zum
Besitze der thüringischen Markgrafschaft verhelfen. Heinrich
aber, statt nachzugeben, vertrieb die beiden Grafen Burchard
und Bardo und vertheilte ihre Besitzungen unter seine eigenen
Vasallen.
So tritt abermals eine Dynastie vom thüringischen Schau-
platze ab und eine neue, vierte, die sächsische, auf denselben;
damit kommt die ehemalige Verbindung Thüringens mit Ost-
franken immer mehr in Vergessenheit und Thüringen, und
zwar das ganze, erscheint hiufort in engerer Verbindung mit
1) Waitz, Jahrb., Excurs IV, wo auch die Beweisstellen.