Kirchenvisitation in Sachsen. 489
gemäß für die Ausstattung der neuen Kirche zu verwenden und
der Ruhe und Wohlleben liebende Kurfürst trat solchem Ge-
bahren nicht mit dem Nachdruck entgegen, wie Luther gewünscht
hätte, so daß seine Befehle nur zu oft unwirksam blieben. Um
wenigstens Gleichförmigkeit des Gottesdienstes zu erreichen, schrieb
Luther 1526 seine deutsche Messe oder Ordnung des Gottes-
dienstes, und gerade daß er allen Zwang bei ihrer Einführung
entfernt wissen wollte, machte vielleicht, daß sie fast von allen
sächsischen Kirchen augenommen wurde. Doch war dies eben
immer nur Ein Stein zum Wiederaufban des zertrümmerten
Gebäudes. Selbst zu einem Katechismus wurde nur erst eine
Probe von Luther gegeben, wie nöthig er auch damals ganz
gewesen wäre. Doch ein Grund war wenigstens gelegt, und
das war schon etwas werth, und da nun für die nächste Zeit
nichts zu befürchten war, die politische Stellung Karls gegen
die Franzosen und den Papst, von dem schwerlich jetzt ein
Concilium zu erwarten stand, und Ferdinands in seinen neuen
Königreichen Ungarn und Böhmen und den andrängenden Türken
gegenüber der Sache der Reformation nur günstig sein konnte,
so wurde endlich in Kursachsen die Hand au das lang ver-
schobene Visitationswerk gelegt. Melauchthon entwarf einen
Unterricht der Visitatoren an die Pfarrherren, welcher vor
Allem eine im ganzen Lande einzuführende Lehr-, Kirchen= und
Schul-Ordnung enthielt. Denn gerade Gleichförmigkeit der
Lehre that am meisten Noth, und so entstand eigentlich die erste
symbolische Schrift im engsten Verstande. Wie verständig allem
Polemisiren möglichst ausweichend hatte hier Melauchthon ge-
arbeitet! eine unabänderliche, für alle Zeiten bindende Lehr-
formel sollte es nach seinem Plane nicht sein. Luther, dem
sie der Kurfürst schickte, billigte sie vollkommen. Die übrige
Instruction war gemeinschaftlich von einigen Räthen des Kur-
fürsten und seinen Theologen entworfen worden. Leben und
Lehre der Diener der Kirche war Hauptgegenstand der Visitation;
dann sollten die Einkünfte der Kirchen, Stiftungen, besetzten
und unbesetzten Klöster ausgenommen werden, um die Besol-
dungen der Prediger und Schullehrer darnach zu bestimmen.
Den lberfluß gedachte man zur Unterstützung ärmerer Kirchen-