Versuche zu engerer Verbindung der Protestauten 1529. 497
Herzog Georg übertragen.“ Unverweilt schickten sich die Pro-
testanten an, der Gefahr, die ihnen drohete, ebenso besonnen
als kräftig zu begegnen. Nachdem Sachsen und Hessen schon
zu Speier mit Nürnberg, Ulm und Straßburg ein geheimes
Verständniß wegen gegenseitiger Vertheidigung, falls sie des
göttlichen Wortes wegen angegriffen würden, geschlossen hatten,
sollten weitere Verabredungen auf einem zu Rodach im Kobur-
gischen zu haltenden Convente getroffen werden. Besonders
thätig war der sächsische Kurprinz. Aber jetzt zeigte sich auch
nur zu deutlich, wie wenig die Politik allein die Entschließungen
des Kurfürsten zu bestimmen vermochte; theologische Bedenken
zerstörten, was eine richtige politische Erwägung begonnen hatte.
Waren dieselben schon in Melanchthon so mächtig aufgestiegen,
daß er die ganze Verbindung lieber aufzugeben rieth, so trat
Luther nicht nur mit seinen Bedenklichkeiten wider jedes Bünd-
niß dazwischen, sondern verdammte die Verbindung mit den
in der Abendmahlslehre nach schweizerischem Lehrbegriff Ab-
weichenden (zunächst Straßburg und Ulm) geradezu. Dazu
kam des Kurfürsten natürliche Scheu, sich dem Kaiser zu wider-
seten. Die Folge war, daß in Rodach (Juni 1529) des Kur-
fürsten Gesandter v. Minkwitz sich nur einfand um zu hören
und seinem Herrn zu berichten, damit dieser dann mit seinen
Theologen berathschlagen könne, ob die Sache ohne Beschwerung
des Gewissens auszuführen sei, alles Weitere aber auf eine im
August zu Schwabach abzuhaltende Zusammenkunft verschoben
wurde, die aber gar nicht zu Stande kam. Umsonst hoffte
Philipp von Hessen durch ein Religionsgespräch zu Marburg
2. October 1529) den dogmatischen Zwiespalt zwischen Luther
und Zwingli ausgleichen zu können, da jener von der innern
Wahrheit seiner Auffassung viel zu sehr durchdrungen war,
um davon politischen Rücksichten auch nur das Geringste zum
Opfer zu bringen. Auf sein Antreiben gelobten sich vielmehr
zu Schleiz der Kurfürst und Markgraf Georg von Branden-
burg, Niemanden in ihr Bündniß aufzunehmen, der auch nur
in dem einen oder dem andern Punkte von ihrem Bekenntnisse
abweiche. Dieses letztere sollte auf der Zusammenkunft zu
Schwabach (16. October) vor aller weiteren Verhandlung von
Böttiger, Geschichte Sachsens, 2. Aufl. 1. 32