Reichstag= zu Augsburg: 153. 409
detem auffordertej. das Gleiche zu thun. Damit' mam aber dem
Kaiser und dem Reiche eine kurze; faßliche Ubersicht der evam
gelischen Hauptlehren vor: und'bei den Verhandlungem zu Grunde
legen könne, wurden von den Theologen die schwabacher-Artikel
etwas verändert dem Landesherrn zu Torgau (davon die: tor-
gauer Artikel) übergeben. Von Theologen begleitetenden-Kur-
fürsten; der zu Torgau eine Art Landesregierumg niedersresetzt
daauch Johann Friedrich mit ihm ging, Melauchthon. Spalatin
und Jonas) Luthepn ließ man zu Koburg. Man: wollte den
Gebannten: und Geächteten dem Kaisert nicht: unter die- Augen
stellen. Beim längern Ausbleiben Karls schickte: Johaun ihm
eine Gesandtschaft entgegen;, die jener durch eine Einladung, zu
ihm nach Insbruck zu kommelr; erwiderte. Allein verstimmt-
daß ihm der Kaiser zugleich seinen Unwillent über dic Nicht-
befolgung des wormser' Edicts und. dus beabsichtigtet Bündniß
kund thun ließ und’ von ihm verlangte; er solle seinenn Theo'
logen das öffentliche Predigen in Augsburg untersagen) erklärte
der Kurfürst; den Kaiser in Augsburg erwarten zu wollen; das
Edict habe sein verstorbener Bruder nie aungenommen, die Ver-
handlungen wegen eines' Bünduisses aber seien uur durch die
Drohungen der Gegner hervorgerufen worden. Don#größten
Theil an diesem muthigen Schritte hatte Kanzler! Brück, denn
die Theologen und selbst der Kurprinz waren im Begriff durch
Nachgiebigkeit fast Alles zu verderben 1). Auch eine Haupt-
probe, auf welche der endlich und absichtlich am Tage vor dem
Frohnleichnamsfeste augekommene Kaiser die Protestanten stellte,
bestanden: sie, indem sie schlechterdings verweigerten, an?der
Procession des folgenden Tages Theil zu nehmen; und noch in
der. Nacht vorher mußte Kurprinz Johann Friedrich dem Kaiser
die starke Antwort bringen: „Dergleichen gottlose und! offen-
barlich mit Gottes Wort und Christi Befehlen streitende
Menschensatzungen sind wir so gar nicht gemeint durch unsere
Zustimmung zu verstärken u. s. w.“
Da die Religionssache zuerst berathen werden sollte, zu
welchem Behufe die Protestanten die Erlaubniß erhalten hatten
ihren Lehrbegriff nach seinen Hauptsätzen und ein Verzeichniß
1) Plan# III, 31 f.“
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