Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Reichstag zu Augsburg 1630. 501 
Apologie der Confutation, die indeß vom Kaiser nicht ange- 
nommen wurde. Überhaupt verhehlte derselbe seinen Unwillen 
gegen die Protestanten und gegen den sächsischen Kurfürsten 
insbesondere nicht länger. Unter dem ausdrücklichen Anführen 
der Ketzerei verweigerte er ihm nicht nur die erst vor Kurzem 
versprochene Belehnung über seine Länder, obgleich Johann 
schon die Eventualbelehnung mit seinem Bruder Friedrich dem 
Weisen erhalten hatte, sondern schlug ihm auch die Bestätigung 
des 1526 zwischen Johann Friedrich und Sibylle von Jülich- 
Cleve geschlossenen Ehevertrags ab, mit welchem die Succession 
in jenen Ländern für den Fall, daß der Prinzessin Eltern ohne 
mämliche Erben stürben, verknüpft war. Ja, Kurfürst Joachim 
erklärte ihm geradezu: füge er sich nicht, so werde ihn der 
Kaiser von Land und Leuten verjagen, an seiner Person das 
äußerste Recht vollstrecken. Da aber zeigte sich, welche un- 
erschütterliche Standhaftigkeit, festgewurzelt in der Tiefe einer 
wahrhaft religissen überzeugung, in diesem sonst so ruhigen 
und milden Charakter wohne. Alt und kränklich, wie er war, 
von allen Mitteln entblößt, um der gewaltigen Macht des 
Kaisers auch nur mit einiger Aussicht auf Erfolg zu wider- 
stehen, dazu von dem lebhaftesten Gefühl seiner reichsständischen 
Pflichten gegen den Kaiser durchdrungen, war er doch keinen 
Augenblick zweifelhaft, welchen Weg er einzuschlagen habe. Wie 
er schon den Vorschlag seiner Theologen, er solle sie, um sich 
nicht selbst zu gefährden, die Confession nur in ihrem eigenen 
Namen übergeben lassen, mit den Worten zurückgewiesen hatte: 
„Ich will meinen Christus auch mit bekennen“, so rief er 
jetzt: „Entweder Gott verleugnen oder die Welt, wer kann 
zweifeln, was das Beste sei? Gott hat mich zu einem Kur- 
fürsten des Reichs gemacht, was ich niemals werth geworden 
bin, er mache ferner aus mir, was ihm gefällt.“ Seine Stand- 
haftigkeit wurde der Fels, an den sich die übrigen Protestanten 
anlehnten. Der Landgraf, der sich bereits wider des Kaisers 
Willen in der Stille von Augsburg entfernt hatte, ließ ihn 
wissen, er wolle Leib und Gut, Land und Leute bei ihm und 
bei Gottes Wort lassen. Unpolitisch war es freilich, daß man 
die vier oberländischen Städte Straßburg, Kostnitz, Lindau und
	        
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