Vermittlungsversuche. 505
Dies alles durchkrenzte des Kaisers Pläne ganz. Erunst-
licher als je von Osten her durch Solimans furchtbare Rüstun-
gen bedroht, konnte er doch nicht im entferutesten auf den
Beistand der Protestauten rechnen, so lange diese fürchten
mußten, daß er nach Besiegung der Türken seine Waffen gegen
sie kehren möchte. Aus diesem Grunde drang König Ferdinand
in seinen Bruder, die Protestanten durch bestimmte Zusagen
sicherzustellen, um sie zur Hilfsleistung gegen die Türken ge-
neigt zu machen. So hatten bereits im Februar 1531 die
Kurfürsten von Mainz und von der Pfalz eine Vermittlung
mit den Protestanten unternommen, sie war aber an der For-
derung der letzteren, daß vor jeder weiteren Verhandlung das
Verfahren des Reichskammergerichtes in Sachen der geistlichen
Güter eingestellt werden müsse, gescheitert, und erst auf erneute
Vorstellungen Ferdinands ertheilte der Kaiser, als er den
Reichstag nach Regensburg ausschrieb, dem Kammergericht die
Weisung, sein fiscalisches Verfahren gegen die Protestanten zu
suspendiren. Aber wie sehr hatte sich in kurzer Zeit die Gestalt
der Dinge verändert! Jetzt waren es nicht mehr wie zu Augs-
burg die Protestanten, die den Kaiser um Zugeständulsse an-
flehten; der Kaiser war jetzt der Bittende, sie waren die Ge-
währenden, Bedingungen Stellenden. So kam es, daß weder
die von dem Kaiser au den Kurfürsten von Sachsen geschickten
Grafen von Nassau und von Nuenar etwas ausrichteten, noch
auch die von den Räthen der beiden vermittelnden Fürsten zu
Schmalkalden (Anfang September 1531) mit denen der pro-
testantischen Stände gepflogenen Unterhaudlungen zum Ziele
führten. Trotzdem mußten die Vermittler, da die Nachrichten
aus dem Osten immer schlimmer lanteten, noch einmal zu
Schweinfurt (April 1532) ihr Glück versuchen, wo Johann 1687
Friedrich (statt seines Vaters) gleich das Ansinnen wegen Fer-
dinands Anerkennung als römischen Königs ganz verwarf; da-
gegen ließen er und seine Bundesverwandten sich zu den beiden
wichtigen Zugeständnissen vermögen, daß die Versicherung über
die Einstellung der Prozesse aus Rücksicht auf die Katholischen
nicht mit in den damaligen regensburger Reichstagsabschied
(27. Juli) aufgenommen werde, da man dadurch die einst-