König Heinrich 1. 41
Reiterheere umgeschaffen, sondern auch das Land durch Er-
banung fester Plätze (urbes; nicht Städte, civitates) gedeckt.
Sachsen und Thüringen entbehrten solcher Burgen noch mehr
als die Donau= und Rhein-Gegenden, wo die überreste der
alten Römerstädte standen. Es waren feste Zufluchtsstätten,
bestimmt, bei Einfällen der der Belagerung unkundigen Ungarn
die Bewohner des Bezirks mit deren bester Habe bis zum
Eintreffen weiterer Hilfe aufzunehmen. Theils wurden offene
Flecken mit Mauern umgeben, wie besonders Merseburg, wo
auch die steinerne Kirche ihm ihren Ursprung verdankt, theils
an schicklichen Orten neue Burgen gebaut, Besatzungen hinein-
gelegt und verordnet, daß der neunte Mann vom Lande in
diese sogenannten Städte ziehen und Wohnungen und Schenern
für den Fall eines Krieges erbauen solle. Nur die Dienst-
leute des Königs in den Marken können unter diesen milites
agrarüdes Widukind zu verstehen sein; unmöglich hätte er
den Freien solchen Zwang auflegen können. Die Burgwacht
sollte der Reihe nach von den Vasallen des Umlandes ver-
richtet, und um das Aufblühen dieser neuen Anlagen zu fördern,
sollten Feste und Feierlichkeiten nur in den Städten abgehalten
werden. Viel räuberisch Gesindel schuf er zu einer Krieger-
schaar um und legte sie in die Vorstadt Merseburgs, um sie
zur Vertheidigung der Stadt oder zum Zuge im offenen
Felde zu verwenden. Davon nannte man diese Schaaren sämmt-
lich Merseburger oder nach einem nahgelegenen Orte Keusch-
berger (Cuskiburgenscs).
Vater der deutschen Städte kaun man darum Heinrich zwar
nicht neuuen, aber doch gingen diese zum Theil aus jenen
Burgen (urbibus), zum Theil aber auch aus den bischöflichen
und königlichen Pfalzen hervor 1).
Als die ungarischen Gesandten 932 den jährlichen Tribut
forderten, wurden sie schure zurückgewiesen. Da brachen ihre
Heere gegen Dalemincien hervor, fanden aber schon hier Alles
1) Daß Heiurich wie bei der Ordnung der Reichsverhältnisse so auch
bei der Erbaunng der Burgen dem Vorbilde der stammverwandten Angel-
sachsen in Britannien gefolgt sei, führt Giesebrecht nach Lappenbergs
Vorgang aus: Kaiserzeit I, 192 u. 204.
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